Homeoffice in FRA
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25.10.2018, 13:35
Beitrag: #1
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Homeoffice in FRA
Hallo zusammen,
ich komme hier an einem Punkt leider nicht weiter, da offensichtlich eine eher seltene Kombination vorliegt. Arbeitnehmer zieht aus privaten Gründen zurück nach Frankreich. Er ist angestellt bei einer GmbH, deren Sitz in Deutschland liegt. Ausländische Betriebsstätten sind (bislang) nicht vorhanden. Der Mitarbeiter arbeitet von zuhause und einem angemieteten Co-Workingspace für das deutsche Unternehmen. Er entwickelt Software/IT-Lösungen. Die Kunden des deutschen Unternehmens sind ausschließlich in Deutschland ansässig. Nun plage ich mich mit dem Gedanken ob das deutsche Unternehmen hier eine Betriebsstätte im Ausland begründet. Wenn der Co-Workingspace als feste Geschäftseinrichtung gilt und ich davon ausgehe dass die Einrichtung länger besteht, es eine Zugangskontrolle gibt (Verfügungsmacht) und sie der Tätigkeit des Unternehmens dient (wohl ebenfalls ja), kann man die Begründung einer Betriebsstätte ja bejaen. §12 AO und Artt. 5 OECD-MA sind hier ja ziemlich gleichlautend. Aus dem DBA Frankreich werde ich auch nicht gerade schlauer. Habt Ihr so etwas schon gehabt? Viele Grüße |
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