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Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
15.10.2018, 12:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2018 12:09 von taxpert.)
Beitrag: #2
RE: Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
A15a.1 Abs.6 UStAE schrieb:(6) 1 Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs ist nur möglich, wenn und soweit die bezogenen Leistungen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs dem Unternehmen zugeordnet wurden (vgl. Abschnitt 15.2c). 2 § 15a UStG ist daher insbesondere nicht anzuwenden, wenn
...
2.
der Unternehmer ein Wirtschaftsgut oder eine sonstige Leistung im Zeitpunkt des Leistungsbezugs seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnet (vgl. Abschnitt 15.2c) und das Wirtschaftsgut oder die sonstige Leistung später für unternehmerische Zwecke verwendet (vgl. EuGH-Urteil vom 11. 7. 1991, C-97/90, Lennartz),
...
4.
nichtunternehmerisch genutzte Gebäudeteile als separater Gegenstand beim Leistungsbezug dem nichtunternehmerischen Bereich zugeordnet und später unternehmerisch genutzt werden (z.B. bei Umwandlung bisheriger Wohnräume in Büroräume) oder

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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RE: Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz - taxpert - 15.10.2018 12:09

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