Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
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15.10.2018, 12:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2018 12:09 von taxpert.)
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
A15a.1 Abs.6 UStAE schrieb:(6) 1 Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs ist nur möglich, wenn und soweit die bezogenen Leistungen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs dem Unternehmen zugeordnet wurden (vgl. Abschnitt 15.2c). 2 § 15a UStG ist daher insbesondere nicht anzuwenden, wenn taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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