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20.10.2017, 11:41
Beitrag: #1
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Muss mich nochmal aufregen.
FA macht bei einer getrennten bzw. 2x Einzelveranl. Fehler. Auswirkung bei jedem Ehepartner 8,-. Einspruch wird abgelehnt weil Auswirkung nach KBV je unter 10,-. Zusammen bei Beiden wären es schon 16,-, und ich wollte schon auf Zusammenveranlagung ändern, aber Änderung würde nur ca. 6,- bedeuten. Diese Kröte muss man wohl schlucken? Warum erfolgt aber eine Festsetzung einer Nachzahlung in einem anderen Bescheid v. 5,-? Kann man dann nicht gleich alles unter 10,- weglassen? |
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21.10.2017, 15:03
Beitrag: #2
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Du schickst für 6€ Guthaben einen Antrag ans Finanzamt? Du musst Langeweile haben ;-)
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21.10.2017, 16:41
Beitrag: #3
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RE: KBV
Nee, hab ich ja nicht, aber ich wollt mich mal eben etwas aufregen.
Hab gerade einen Rochus auf das FA. |
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21.10.2017, 17:01
Beitrag: #4
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Manchmal ist das Leben schon absurd. Die Finanzämter sind vorrangig für die Staatsfinanzierung da und dann müssen sich Mitarbeiter wegen der Einziehung/Auskehrung von Guthaben in Minihöhe umtreiben. Andernorts fehlt dann die Manpower um im Konzern 7-Stellige Beträge festzusetzen. Ist ja nicht schlimm, wird eben die Umsatzsteuer später hochgedreht und der kleine Mann zahlt die Zeche. Vielleicht würde auch mal etwas Vereinfachung beim kleinen Mann helfen und ihm sogar mittelbar zum Vorteil gereichen.
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21.10.2017, 17:06
Beitrag: #5
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Also nichts gegen dich persönlich, aber manchmal würde etwas Augenmaß im Arbeitnehmerfall sicherlich sinnvoll sein. Wenn je Amt nur 1.000 Kleinfälle schlanker abzuarbeiten wären, könnten in anderen Fällen sicherlich deutlich mehr Einnahmen erzielt werden. Aber wir Deutschen lieben ja unsere Individualgerechtigkeit, der nur die Kleinbertragsverordnung Grenzen setzen kann.
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag: Petz (22-10-2017) |
22.10.2017, 15:44
Beitrag: #6
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RE: KBV | |||
22.10.2017, 18:16
Beitrag: #7
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Also mit Blick auf das Große Ganze: Ja. Es geht doch im Kern um die Abwägung individueller Gerechtigkeit (die sich im möglichst pedantisch genauen "zu versteuernden Einkommen" als Messgröße äußert) vs effiziente Steuererhebung (max an Steuereinnahmen bei gegebener Rechtslage im Verhältnis zum Einsatz = Anzahl der Finanzbeamten).
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23.10.2017, 09:14
Beitrag: #8
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RE: KBV
Zitat:Wenn je Amt nur 1.000 Kleinfälle schlanker abzuarbeiten wären, könnten in anderen Fällen sicherlich deutlich mehr Einnahmen erzielt werden. Aber wir Deutschen lieben ja unsere Individualgerechtigkeit, der nur die Kleinbertragsverordnung Grenzen setzen kann.Dann bitte richtig. KBV für alles. Alles unter 10,- fällt weg. Es gibt keine Erstattung und keine Nachzahlung bei Beträgen unter 10,-. Zitat:Also nichts gegen dich persönlich, aber manchmal würde etwas Augenmaß im Arbeitnehmerfall sicherlich sinnvoll sein.Mit mir kannst du ja noch reden, aber ich stehe vor dem Problem das den Mandanten zu erklären. Sie bekommen 16,- weniger als ich errechnet habe, weil das FA einen Fehler gemacht hat, aber es gibt keine rechtl. Möglichkeit dies zu ändern. |
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27.12.2017, 10:52
Beitrag: #9
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RE: KBV
Als Weihnachtsgeschenk kamen jetzt doch geänderte Bescheide mit der Änderung im Sinne der Erklärung. War wohl einfacher als ein Einspruchsentscheidung zu schreiben.
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