Direktversicherung - Beiträge nach Tod
|
11.07.2017, 09:30
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Direktversicherung - Beiträge nach Tod
AG schließt 1990 für (Ehefrau-) AN´in eine Direktversicherung ab. Laufzeit bis 2020. AN´in stirbt 06/17.
Lt. Vertrag Beitragszahlung bis Ende des Versicherungsjahres, in dem AN´in stirbt, Beiträge sind also bis 12/17 zu bezahlen, da Vertrag auf AG läuft, von diesem. Sind die Beiträge für die 6 Monate noch abziehbare Betriebsausgaben? Aufgrund der Vertragssituation wohl schon. Aber müssen die Beiträge bis 07/17 - 12/17 mit der letzten Gehaltszahlung pauschalversteuert werden? Ein Arbeitsverhältnis liegt schließlich nach dem Tod nicht mehr vor. |
|||
12.07.2017, 09:20
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Direktversicherung - Beiträge nach Tod
hat sich erledigt: die Versicherung will doch keine weiteren Beiträge mehr kassieren
|
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste