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Beteiligung an s.r.l. und Darlehen
18.09.2016, 14:34
Beitrag: #1
Beteiligung an s.r.l. und Darlehen
A und B sind mit einer GbR in D in der Solarbranche tätig. Um ein Projekt in Italien auf den Weg zu bringen gründen sie ein s.r.l. in Italien. Das Geld für die Realisation des Projektes wird als Darlehen von der GbR zur Verfügung gestellt. Auf Grund einer Gesetzesänderung in Italien rentiert sich das Projekt noch während der Projektierungsphase nicht mehr. Das Ganze wird an einen italienischen Unternehmer verkauft. Dabei zahlt der Unternehmer für die GmbH Anteile jeweils den Nennwert an A und B, das Darlehen der GbR an die s.r.l.kauft der Italiener der GbR für rund 70% des Nominalwertes ab.

Irgendwie blicke ich im Moment nicht durch, ob es da irgendwo ein Problem, z.B. mit dem §8b gibt oder ich nur die Flöhe husten höre!

Eure Meinung!!??

taxpert

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18.09.2016, 22:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2016 23:36 von phönix.)
Beitrag: #2
RE: Beteiligung an s.r.l. und Darlehen
Die Anteile an der italienischen GmbH wären (möglicherweise) im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter A und B bei der deutschen GbR. Die Forderung der GbR an die italienische GmbH erscheint jedenfalls nach der Sachverhaltsdarstellung betrieblich veranlasst. Soweit es hier keine stichhaltigen Zweifel gibt, sehe ich keine Veranlassung, die Wertminderung der Forderung, die nach dem Sachverhalt jedenfalls nicht privat verursacht wurde, steuerlich nicht nachzuvollziehen.

In der Abwicklung des Ausstiegs aus dem Engagement in Italien haben die Geschäftspartner aus den verschiedenen Varianten eine übliche Variante gewählt, die Ihnen nach dem tatsächlich erlittenen finanziellen Schaden wenigstens noch die steuerliche Abzugsfähigkeit des Verlusts sichert.

schönen Tag noch

phönix
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu phönix für diesen Beitrag:
taxpert (19-09-2016)
19.09.2016, 12:26
Beitrag: #3
RE: Beteiligung an s.r.l. und Darlehen
Ob die Beteiligung nun PV oder SoBV darstellt ist m.E.n. unerheblich, da zum Nennwert verkauft wird.

Die Trennung scheint wirklich "sauber" durchgeführt zu sein, so dass das Darlehen tatsächlich aus dem Vermögen der GbR stammt. Insbesondere wurde das Darlehen z.B. nicht erst im Jahresabschluss über das Verrechnungskonto in die GbR "gehievt"!

Ich danke Dir für deine Einschätzung!

taxpert

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