Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
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19.09.2016, 12:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.09.2016 12:47 von phönix.)
Beitrag: #15
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RE: Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Nööö, die Gesellschaft hat bei einem Ausscheiden von Gesellschaftern nach Kündigung nach meinem Verständnis immmer nachträgliche positive oder negative AK, soweit der Ansatz in der Auseinandersetzungsbilanz vom Buchwert des Vermögens abweicht.
also als Beispiel nach meinen oben dargestellten Zahlen: Grundstücksverkehrswert 10 Mio - Vbk. Bank 9 Mio bei Buchwert Grundstück 5 Mio Dann würde ich in der Gesamthandsbilanz die anteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter entfallenden stillen Reserven im Umfang des "Kaufpreises" (=anteilige Schulden + Auseinandersetzungsguthaben), in diesem Fall also 5 Mio x 1% ("erworbene" angewachsene Beteiligung) = 50.000 Euro als nachträgliche AK Grund und Boden + Gebäude darstellen. Für die Gesamthand ergibt sich ja durchaus ein - wenn auch nicht willentlicher - Anschaffungsvorgang. Dieser Anschaffungsvorgang ist eben bloß durch das Gesetz über die Anwachsung vorgesehen, nicht durch eine Gesellschafts- oder Gesellschafterwillensentscheidung "jetzt kaufen wir einen Anteil". schönen Tag noch phönix |
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