Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
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17.09.2016, 09:22
Beitrag: #9
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Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Man kann allerdings überlegen, ob der "Wille zum Erwerb" hier darin liegt, dem Ausscheidenden mehr als sein KapKto zu geben. Diese Entscheidung dürfte durch den GF der KG getroffen werden und müsste dem Gesellschafter zuzurechnen sein. Die Zurechnung dürfte gerade in der "volltransparenten" VuV PersGes in Betracht kommen, denn auch sowas wie Einkünfteerzielungsabsicht wird ja der Gesellschafter nicht jedes Jahr von neuem bilden.
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