Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
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16.09.2016, 14:23
Beitrag: #7
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RE: Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
(16.09.2016 11:01)phönix schrieb: Wenn aber der § 23 eine willentliche Anschaffung voraussetzen sollte (HHR), fällt die (entgeltliche) Anwachsung nicht unter die Tatbestände des § 23. Ich könnte mir vorstellen, dass das FA den Grundvertrag schon als Anschaffungswillen auslegt. Immerhin ist hier festgelegt, dass beim Ausscheiden ein Entgelt gezahlt wird. Spannende Frage..... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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