Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
15.09.2016, 16:24
Beitrag: #3
Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Also im HHR wird die Auffassung vertreten, dass "der Erwerb auf dem Willen des Erwerbers beruht (BFH v. 5.5.1961 - VI 107/60 U, BStBl. III 1961, 385; v. 19.4.1977 - VIII R 23/75, BStBl. II 1977, 712), also insbes. Kauf- und Tauschverträge. Deshalb ist zB der Erwerb kraft Gesetzes keine Anschaffung iSd. Abs. 1; s. hierzu Anm. 97." (Anm. 91)

Anm. 97: "Eine Anschaffung setzt eine vom Willen des Erwerbenden getragene Erwerbshandlung voraus; s. Anm. 91. Daraus folgt, dass für eine Anschaffung iSd. § 23 Abs. 1 nicht der Erwerb kraft Gesetzes (OFH v. 4.7.1950 - IV 53/50, BFHE 54, 503) und der Erwerb durch aufgrund gesetzlicher Vorschriften ergehender Hoheitsakte (BFH v. 15.1.1974 - VIII R 63/68, BStBl. II 1974, 606) gehören."
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
phönix (16-09-2016)
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Anwachsung von Gesellschaftsanteilen - showbee - 15.09.2016 16:24

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation