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Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
15.09.2016, 13:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2016 13:55 von phönix.)
Beitrag: #1
Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Eine Personengesellschaft erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit dem gesellschaftseigenen Grundbesitz Mietshaus. An der Personengesellschaft sind seit Gründung vor 30 Jahren 100 Gesellschafter beteiligt. In den vergangenen 10 Jahren hat pro Jahr je ein Gesellschafter seinen Anteil an der Personengesellschaft gekündigt. Die Regeln des Gesellschaftsvertrages entsprechend der gesetzlichen Regelung im § 738 BGB, wonach bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zuwächst. Die Gesellschaft hat den ausscheidenden Gesellschafter von den gemeinschaftlichen Schulden befreit und ein Auseinander-setzungsguthaben von jeweils € 10.000,00 an den ausscheidenden Gesellschafter ausgezahlt.

Aktuell erwägt die Gesellschaft, dass seit 30 Jahren im Gesellschaftsvermögen befindliche Grundstück (Privatvermögen) zu veräußern. Es wird dabei die Frage gestellt, ob die in den vergangenen Jahren erfolgte Anwachsung im Rahmen der Kündigungen von Gesellschaftern als ein Anschaffungsvorgang im Sinne von § 23 Absatz 1 Satz 4 gilt, wodurch die Versteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG ausgelöst würde, soweit der Verkaufsvorgang auch in den letzten 10 Jahren „durch Anwachsung angeschaffte Anteile“ entfällt. Die Formulierung des § 23 lautet: „Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.“

In der Auseinandersetzungsbilanz der Gesellschaft ergibt sich ein Überschuss von € 1 Millionen. Scheidet ein Gesellschafter, der 1 % der Anteile hält, durch Kündigung oder Insolvenz oder Vereinbarung mit der Gesellschaft aus, steht ihm entsprechend 1 % des Überschusses zu. Die Gesellschaft zahlt ihm entsprechend € 10.000,00 als Guthaben nach § 738 BGB. Die Kommanditanteile werden nicht durch Kauvertrag erworben, auch das gesellschaftseigene Grundstück bleibt weiterhin gesellschaftseigenes Grundstück. Allerdings wächst das Vermögen des ausgeschiedenen Gesellschafters den verbliebenen 99 Gesellschaftern an. Jeder der verbliebenen Gesellschafter hat nunmehr 1/100 mehr Vermögen. Buchungstechnisch ist der Vorgang bisher als Erhöhung der Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter Grund und Boden und Gebäude verarbeitet worden. Soweit der Betrag auf das Gebäude entfielt, sind entsprechend (minimal) höhere Abschreibungen als in Vorjahren in Anspruch genommen worden.

Ich finde zu der Frage keine direkte Literaturauffassung. Eine Anwachsung wird in den Kommentaren zu § 23 Absatz 1 Satz 4 als Anschaffungsvorgang nicht erwähnt.

Lediglich ein Hinweis im BMF-Schreiben vom 25. März 1998 zum Umwandlungssteuergesetz gibt in Textziffer 20.02 einen Hinweis, wonach die Anwachsung nach § 738 BGB ertragsteuerlich als unser Fall der Einzelrechtsnachfolge behandelt wird. Gleiche Aussage dazu unter Textziffer 22.14. Dies dürfte wohl unter Berücksichtigung einer BFH-Aussage im Nebensatz aus Urteil vom 17.07.2001 – IX R 50/98 (letzter Absatz der Urteilsbegründung) geschrieben sein.

Wie seht Ihr das? Ist eine Anwachsung ein solches Anschaffungsgeschäft, das nach § 23 Absatz 1 Satz 4 zu einer entsprechenden Besteuerung führt? Ich selbst vertrete die Auffassung, dass bei einer Anwachsung des Gesellschaftsanteils jedenfalls kein Anschaffungsvorgang im Sinne des § 23 ausgelöst wird, da es an einer willentlichen Kaufentscheidung fehlt.
Ich bin mir aber unsicher.

schönen Tag noch

phönix
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Anwachsung von Gesellschaftsanteilen - phönix - 15.09.2016 13:55

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