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Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel
31.08.2016, 12:19
Beitrag: #7
RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel
Der Einlagezeitpunkt lag hier viel später, weil sich der gewerbliche Grundstückshandel erst viele Jahre nach Anschaffung aufgrund durchgeführter Modernisierungen/ Sanierung mit anschließenden Verkäufen ergab. Daher gab es vorher jahrelang Einkünfte aus Vermietung. Der gewerbliche Grundstückshandel wirkt zurück auf den Zeitpunkt des Beginns der Modernisierung/ Sanierung des ersten Zählobjektes des gewerblichen Grundstückshandels. Das sind hier so etwa 30 Jahre nach Anschaffung. Es wurden also bei den Vermietungseinkünften 30 Jahre lang Abschreibungen in Ansatz gebracht.

Aber stimmt natürlich was Du, Showbee, schreibst: wenn das Objekt 30 Jahre genutzt wurde ohne dass irgendwelche Modernsierungen und Sanierungen durchgeführt wurden, dann ist der Teilwert des Objektes im Zeitpunkt der Einlage entsprechend niedrig. Die Abschreibung stellt ja nur eine formalisierte Form der Wertminderung dar.

Dann ist es also wirklich so, dass der Veräußerungsgewinn ermittelt wird wie folgt:

Veräußerungspreis
abzgl. Veräußerungskosten
abzgl. Teilwert im Zeitpunkt der Einlage (Beginn der Modernisierung/ Sanierung)
abzgl. Kosten der Modernisierung/ Sanierung
= Veräußerungsgewinn

Vielen Dank für Eure Mithilfe!

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - Vorwitzig - 31.08.2016 12:19

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