Übernehme 7h/7i
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12.08.2016, 11:12
Beitrag: #3
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RE: Übernehme 7h/7i
Zitat:7h und 7i verlangen Baumaßnahmen nachn Erwerb.Kann ich so direkt nicht lesen. Im § ist v. Stpfl. die Rede. Ich kenne auch Kaufverträge die erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgten, da war auch erst eine Nutzung möglich, da das Haus/Wg. vorher zu baufällig war. Aber auf die Nutzung kommt es ja beim 7 h/i gar nicht an. Kann nicht verstehen, daß die Sonder-Afa verfallen soll, nur weil der Eigentümer wechselt. |
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Übernehme 7h/7i - Opa - 05.08.2016, 10:17
RE: Übernehme 7h/7i - phönix - 08.08.2016, 16:50
RE: Übernehme 7h/7i - Opa - 12.08.2016 11:12
RE: Übernehme 7h/7i - phönix - 12.08.2016, 11:18
RE: Übernehme 7h/7i - tosch - 12.08.2016, 12:36
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