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Übernehme 7h/7i
08.08.2016, 16:50
Beitrag: #2
RE: Übernehme 7h/7i
7h und 7i verlangen Baumaßnahmen nachn Erwerb.
7i kann nicht erteilt werden, da der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen noch nicht erworben hatte. Soweit Anschaffungskosten für Baumaßnahmen nach dem rechtswirksamen Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrags oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt werden, können hiervon erhöhte Absetzungen im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden 11 Jahren abgezogen werden (§ 7i Abs. 1 Satz 5 EStG). Das gleiche m.E zu 7h: § 7h Abs. 1 Satz 3 EStG.

Demzufolge wohl gar keine Nutzung der Vergünstigungen für Erwerber nach Abschluss der Baumaßnahmen.

schönen Tag noch

phönix
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Übernehme 7h/7i - Opa - 05.08.2016, 10:17
RE: Übernehme 7h/7i - phönix - 08.08.2016 16:50
RE: Übernehme 7h/7i - Opa - 12.08.2016, 11:12
RE: Übernehme 7h/7i - phönix - 12.08.2016, 11:18
RE: Übernehme 7h/7i - tosch - 12.08.2016, 12:36

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