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Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
07.09.2015, 08:52
Beitrag: #1
Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Guten Morgen!

Ich grüble grade über folgendem Sachverhalt:

ESt 2013, Erklärung eingereicht im September 2014. Anfang 2015 ist noch kein Steuerbescheid in Sicht. Wir rechnen mit einer Nachzahlung ca 50.000 €. Daher empfehle ich meinem Mandanten im Februar 2015 eine freiwillige ESt-VZ zu leisten, was er auch macht am 12.2.2015.
Letzte Woche bekomme ich den Bescheid mit einer Zinsfestsetzung 1.4.2015 - 7.9.2015 und zugleich ein Schreiben mit einem Erlass der Zinsen. Soweit so gut. Nun war aber die freiwillige Vorauszahlung höher als die Nachzahlung im Bescheid.
Bei einer freiwilligen Nachzahlung NACH Ablauf 31.03.2015 ist klar-keine Erstattungszinsen. Aber der Mandant hat ja VOR 01.04.2015 die Vorauszahlung geleistet. Diese müsste dann doch als Antrag auf Festsetzung von nachträglichen Vorauszahlungen gewertet werden (AEAO 2014 zu § 233a, Nr. 15) und somit zu Festsetzung von Erstattungszinsen führen, oder irre ich?

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LG
Clematis
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07.09.2015, 11:47
Beitrag: #2
RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Wenn die freiwillige Zahlung als nachträgliche Vz festgesetzt worden wäre, dann wären im Bescheid gar keine Zinsen aufgetaucht bzw. Erstattungszinsen...

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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07.09.2015, 12:36
Beitrag: #3
RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
§ 233a Abs. 3:
Maßgebend für die Zinsberechnung ist die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, um die anzurechnende Körperschaftsteuer und um die bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen


Bei Clematis wurden die freiwilligen VZ nicht amtlich "festgesetzt". Und wären somit von Gesetzes wegen nicht zu berücksichtigen.


Aber der AEAO sagt in Ziff. 15
Leistet der Steuerpflichtige vor Ablauf der Karenzzeit eine freiwillige Zahlung, ist dies als Antrag auf Anpassung der bisher festgesetzten Vorauszahlungen anzusehen.


Müsste dann über diesen Antrag nicht entschieden werden? Ist die Annahme des Geldes als Bewilligung des Antrags - und damit Festsetzung - zu werten? Bleibt hier tatsächlich mal ein Antrag im Raum stehen, ohne dass darüber entschieden wird? Oder hat der Sachbearbeiter nur versäumt, eine Entscheidung zu treffen? Oder womöglich keine Maldung von der Kasse bekommen, dass Geld eingegangen ist?

Ich glaube, ich würde hier um eine Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung der VZ bitten. Und auf die Reaktion warten. Damit könnte
dann auch die Frage der Verzinsung des Guthabens erledigt sein.
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07.09.2015, 14:01
Beitrag: #4
RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Ich bitte um Festsetzung von Erstattungszinsen! Mal schaun was kommt!
Irgendwo hatte ich gelesen, dass das Finanzamt dem Antrag auf Festsetzung von nachträglichen Vorauszahlungen zugestimmt hat, wenn das Geld nicht zurückerstattet wurde.

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LG
Clematis
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07.09.2015, 15:02
Beitrag: #5
RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Die VZ müssen festgesetzt werden. Darüber hinaus erhält man bei der Veranlagung einen Hinweis, dass eine freiwillige Zahlung erfolgt ist. Diesen Hinweis hat der Bearbeiter offenbar übersehen. Naja, jetzt hat er Arbeit, die das System erledigt hätte.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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07.09.2015, 15:15
Beitrag: #6
RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Der Bearbeiter hatte mich noch dazu im Juni 2014 angerufen, weil damals schon bekannt war, dass mit einer Nachzahlung zu rechnen war (Verkauf von GmbH-Anteilen in größerem Umfang), und wollte von mir Angaben zur Festsetzung von nachträglichen Vorauszahlungen oder die ESt schnellstmöglich eingereicht. Die Erklärung war so gut wie fertig-also hat er diese bekommen und dann fast ein Jahr liegen lassen...

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LG
Clematis
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07.09.2015, 19:41
Beitrag: #7
RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
keine Entschuldigung, aber die oftmals denkbare Erklärung:

Die Kontroll-Mitteilung des Kö-Bezirks über den Verkauf von GmbH-Anteilen landet beim eigentlichen Bearbeiter, die Kontroll-Mitteilung der FK über die freiwillige Zahlung bei jemand anderen.......
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08.09.2015, 08:52
Beitrag: #8
RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Naja, aber der PH bei Veranlagung? Da springt dich die freiwillige Zahlung doch spätestens an.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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08.09.2015, 16:18
Beitrag: #9
Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
PH? Steh auf dem Schlauch...
Da wären jetzt die Abläufe im FA interessant-sieht denn der Bearbeiter ob es eine Nachzahlung oder Erstattung ergibt? Und inwieweit wird der Abrechnungsteil automatisch erstellt?

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LG
Clematis
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08.09.2015, 17:12
Beitrag: #10
RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Zitat:PH? Steh auf dem Schlauch...
Gut, dann bin ich nicht alleine.Tongue
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