§8c KStG
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06.08.2015, 14:59
Beitrag: #4
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RE: §8c KStG
Ich sehe das so dass das ein WahlR ist und wann und in welcher Form ein Wahlrecht angewandt wird, von der Verwaltung anerkannt werden muss.
ich kann ja auch nicht wenn ich mein Auto verkaufe, den Verkaufserlös um die zweifelsfrei notwendigen neuen Sommerreifen reduzieren weil der Verkäufer das Auto mit abgefahrenen Reifen übernommen hat. Der Kaufpreis der Anteile orientiert sich an ganz unterschiedlichen Dingen je nachdem was dem Käufer wichtig ist. Will er vllt nur ein Paten, die Mitarbeiter, die Renditeerwartungen sind gut, schafft er sich damit unliebsame Konkurrenz vom Hals, oder es gibt andere stille Reserven ... Das Kapital, egal ob HR oder STR ist ja nur der Versuch die Gesellschaft zahlenmäßig mit anderen vergleichbar zu machen. |
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Nachrichten in diesem Thema |
RE: §8c KStG - taxpert - 06.08.2015, 14:41
RE: §8c KStG - ManuelM - 06.08.2015 14:59
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