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§8c KStG
06.08.2015, 14:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2015 14:41 von taxpert.)
Beitrag: #3
RE: §8c KStG
Dann lässt sich deiner Meinung nach durch das Wahlrecht der §8c KStG umgehen!!?? Oder wird deiner Meinung nach dann der Verlust bereits im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile "realisiert". Schließlich wird sich der Kaufpreis der Anteile an handelsrechtlichen Kapital und nicht am steuerrechtlichen Kapital orientieren. Das Wahlrecht kann aber nur zum Bilanzstichtag ausgeübt werden.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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§8c KStG - taxpert - 06.08.2015, 09:27
§8c KStG - showbee - 06.08.2015, 10:35
RE: §8c KStG - taxpert - 06.08.2015 14:41
RE: §8c KStG - ManuelM - 06.08.2015, 14:59
§8c KStG - showbee - 06.08.2015, 16:04

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