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Berichtigungsmöglichkeit?
04.08.2015, 07:47
Beitrag: #4
RE: Berichtigungsmöglichkeit?
(03.08.2015 15:34)ManuelM schrieb:  Mein Problem mit § 174 AO ist, dass es nach meiner Meinung sich nicht um selbe Sachverhalte handelt. Entweder es wurde in der ESt 2013 Mieteinnahmen erklärt (vereinnahmt in 2013) oder es wurde speziell darauf verwiesen, dass die erklärten Einnahmen aus 2014 kommen.

Wenn speziell erklärt wurde dass die Einnahmen aus 2014 kommen sehe ich sowohl eine Korrektur nach § 129 oder § 174 AO. Wenn der Mdt aber keine Hinweis darauf gegeben hat (nicht dem Servicecenter) dann ist meines Erachtens der erklärte Sachverhalt: Erzielte Einnahmen aus V+V in 2013, und spätestens im Rahmen einer Prüfung des Steuerbescheid hätte auffallen müssen, dass die Einnahmen doch veranlagt wurden, insbesondere da der MDT offensichtlich sehr wohl wusste, dass die Eintragung zu verwirrung führen könnte. Ich nehme mal an dass es sich bei den erklärten Einnahmen nicht um 500 € oder 1000 € handelt sondern um etwas mehr, so dass es dem MDT bei der Prüfung sehr wohl auffallen hätte müssen dass die Einkünfte aus V+V erheblich höher waren als ermittelt.

Da habe ich jetzt doch Zweifel:
Mit dem Auffallen ist das so eine Sache! Der Mandant ist absolut steuerlicher Laie. In der Anlage V sind die Einnahmen eingetragen, aber nicht aufsummiert. Auf der Rückseite sind aussschließlich in der Vorspalte für auf bis zu 5 Jahren zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen eingetragen. Zur Verteilung keine Aussage. Keine sonstigen Kosten, die bei jedem Gebäude anfallen (Grundsteuer,Kaminkehrer, Gebäudevers.). Die Summe der WK ist nicht ermilttelt. Eine Überschuß (verlust) aus VuV ist nicht ermittelt worden. Der Mandant hat sich einfach nur gefreut, dass er von ca. 2000€ vorausbezahlter LSt doch noch 1500 zurückbekommen hat. Dem Servicecenter hat er die Eintragungen und deren Zweck erklärt.
frankts

frankts

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Berichtigungsmöglichkeit? - frankts - 03.08.2015, 13:31
RE: Berichtigungsmöglichkeit? - frankts - 04.08.2015 07:47

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