Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung?
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04.02.2015, 12:35
Beitrag: #2
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RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung?
Also, was die Niederlegung angeht, kann ich nichts sagen. Wenn du es aber tust, solltest du es dem FA anzeigen. Der Hintergrund ist die Bekanntgabe von VA. Die ist wirksam, wenn das FA nichts von der Niederlegung weiß.
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung? - lieschenmueller - 04.02.2015, 11:45
RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung? - Stadtkatze - 04.02.2015 12:35
RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung? - phönix - 04.02.2015, 13:18
RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung? - S. Teuer - 16.03.2015, 11:37
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