Aufteilung von Vorauszahlungen § 272 AO
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23.10.2014, 11:33
Beitrag: #1
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Aufteilung von Vorauszahlungen § 272 AO
Hat schonmal jemand einen Antrag auf Aufteilung von (künftig fällig werdenen) Vorauszahlungen gestellt? § 272 (1) Satz 2 AO.
Sachverhalt in Kurzform: Ehe kriselt, jeder will nur noch "seine eigenen" Vorauszahlungen zahlen. Einen Antrag auf Aufteilung der VZ nach o.g. Vorschrift haben wir gestellt. Das Finanzamt weigert sich die zukünftigen fälligen VZ aufzuteilen. Es sollen stattdessen Zahlungen mit Tilgungsbestimmungen geleistet werden. Klar, wäre auch möglich - aber hier nicht optimal. Laut dem Wortlaut des § 272 (1) Satz 2 AO sollte m.E. die Aufteilung doch möglich sein. Oder hat das FA recht? |
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23.10.2014, 11:52
Beitrag: #2
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Aufteilung von Vorauszahlungen § 272 AO
Du brauchst erstmal eine rückständige EStVZ im VZ (Satz 1).
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23.10.2014, 12:09
Beitrag: #3
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RE: Aufteilung von Vorauszahlungen § 272 AO
Ja, hab ich gesehen.
Aber der Kommentar Schwarz zur AO sagt, das die Voraussetzung "Rückständigkeit" erst bei der Aufteilungsentscheidung vorliegen muss. Der Antrag könne unabhängig vom Zeitpunkt des Fälligwerdens schon nach Bekanntgabe des VZ Bescheides gestellt werden. |
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