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Wirtschaftsprüfer
12.11.2007, 23:22
Beitrag: #1
Wirtschaftsprüfer
Hallo,


ich habe da einmal eine Interessensfrage:

Meines Wissens kann man als StB nach 5 Jahren Tätigkeit als Steuerberater die WP-Prüfung ablegen.

Doch wie kommt man an die Prüfungspraxis ? Als Einzelkämpfer hat man da natürlich in der eigenen Kanzlei keine Möglichkeit in die Prüfungspraxis hereinzuschnuppern. In den großen Kanzleien mit angeschlossenen WP dürfte dies schon eher möglich sein...

Bleibt also wohl nur der Weg bei Wp´s als freier Mitarbeiter bei der WP mitzuwirken.

Doch welcher ortsansässige WP wird schon seine eigene Konkurrenz ausbilden ?

Hat jemand Info´s hierzu ?

Stimmt es, dass man mit 10 jähriger Tätigkeit als StB auch ohne Prüfungserfahrung zur Prüfung zugelassen wird...

Hat sonst hier noch jemand die Ambition WP irgendwann zu werden ?
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13.11.2007, 00:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 00:06 von towel day.)
Beitrag: #2
RE: Wirtschaftsprüfer
PiranhaVS schrieb:Hallo,


ich habe da einmal eine Interessensfrage:

Meines Wissens kann man als StB nach 5 Jahren Tätigkeit als Steuerberater die WP-Prüfung ablegen.

Doch wie kommt man an die Prüfungspraxis ? Als Einzelkämpfer hat man da natürlich in der eigenen Kanzlei keine Möglichkeit in die Prüfungspraxis hereinzuschnuppern. In den großen Kanzleien mit angeschlossenen WP dürfte dies schon eher möglich sein...

Bleibt also wohl nur der Weg bei Wp´s als freier Mitarbeiter bei der WP mitzuwirken.

Doch welcher ortsansässige WP wird schon seine eigene Konkurrenz ausbilden ?

Hat jemand Info´s hierzu ?

Stimmt es, dass man mit 10 jähriger Tätigkeit als StB auch ohne Prüfungserfahrung zur Prüfung zugelassen wird...

Hat sonst hier noch jemand die Ambition WP irgendwann zu werden ?
Geregelt ist das alles in § 9 WPO.

Danach braucht man drei Jahre Prüfungstätigkeit, davon 2 Jahre überwiegend. Damit dürfte der Weg über die freie Mitarbeit schon mal wegfallen, zumindest, wenn man selber noch eine Kanzlei hat.

Ohne praktische Prüfungstätigkeit braucht man 15 Jahre als StB. Wobei ich mir vorstellen kann, dass man sich ohne praktische Prüfungserfahrung da schon sehr hart tut. Sowas muß man auch machen, wenn man noch jung ist. Ich wäre da 42. Weiß nicht, ob ich da die Kraft für die Lernerei nochmal aufbringe, neben der eigenen Kanzlei.

Ob ich Ambitionen habe, weiß ich ehrlich gesagt auch gar nicht so genau. Einerseits habe ich schon des öfteren den Eindruck gewonnen, dass es mit WP-Titel gelungen wäre, bestimmte Mandate zu akquirieren. Und man müßte sich bei bestehenden Mandaten nicht die Sorge machen, dass die auf einmal prüfungspflichtig werden und dann über kurz oder lang weg sind.

Andererseits kämen für mich eh nur mittelgroße KapGes. in Frage. Und da herrscht auch schon ein immenser Druck von den größeren WP-Gesellschaften. Muß man erst mal rankommen. Zusammen mit den wesentlich höheren Kosten durch den WP (Versicherung, peer review) muß man schon überlegen, ob sich das lohnt. Und ob das den Aufwand für die WP-Prüfung wert ist.
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13.11.2007, 09:09
Beitrag: #3
RE: Wirtschaftsprüfer
Reicht hier eigentlich die Tätigkeit bei einem vBP aus, oder muss es bei einem WP sein?

-----------------
LG
Clematis
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13.11.2007, 10:56
Beitrag: #4
RE: Wirtschaftsprüfer
Ich meine es steht nur Prüfungstätigkeit im Gesetz.

Aber ohne Garantie :-)
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13.11.2007, 11:08
Beitrag: #5
RE: Wirtschaftsprüfer
Die Tätigkeit bei einem vBP reicht auch aus.
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13.11.2007, 17:43
Beitrag: #6
RE: Wirtschaftsprüfer
Hallo,

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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