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Warum gestaltet StB das so?
10.09.2014, 18:26
Beitrag: #1
Warum gestaltet StB das so?
Hallo allerseits,

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 21.5.2014, V R 20/13

Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

Welchen Grund kann es haben, dass ein Steuerpflichtiger/Steuerberater bei einer Geschäftsaufgabe die Wirtschaftsgüter nicht in das neue Unternehmen einbringt?
Hat der Steuerberater falsch beraten? ... Cool

Gruss
Uwe
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10.09.2014, 20:45
Beitrag: #2
RE: Warum gestaltet StB das so?
@ Uwe:
Bist Du Dir sicher, dass das ein STB so richtig gestaltet hat?
Es ist doch nun wirklich nicht selten, dass ein Steuerpflichtiger glaubt, auch ohne Steuerberater klarzukommen.

Aber selbst wenn es ein Steuerberater gestaltet hätte: auch Steuerberater sind nur Menschen und machen nun mal Fehler. Die Haftpflichtversicherung des Beraters wird sich freuen.

schönen Tag noch

phönix
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10.09.2014, 20:46
Beitrag: #3
RE: Warum gestaltet StB das so?
Und hier noch einmal der Link zum Urteil:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/...n&nr=30435

schönen Tag noch

phönix
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10.09.2014, 21:22
Beitrag: #4
RE: Warum gestaltet StB das so?
Hallo,

@phönix:
nein, nicht dass Du mich falsch verstehst: ich schließe mal aus, dass es sich um einen Fehler handelt, sondern bewußt der Sachverhalt so gestaltet worden ist. Ich dachte nur, dass hätte einen steuerrechtlichen/handelsrechtlichen Hintergrund, den ich nicht erkannt habe ...

Gruss
Uwe
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10.09.2014, 22:53
Beitrag: #5
RE: Warum gestaltet StB das so?
Aus dem Tatbestand in EFG 2012, 1505 ergibt sich mehr:

Zitat:Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat der Kläger Klage erhoben.

Zur Begründung trägt er vor, die KG führe sämtliche wirtschaftliche Aktivitäten des Einzelunternehmens des Klägers fort, insbesondere habe der Kläger auch das Sachanlagevermögen des Einzelunternehmens in die KG überführt. Dass dieses bei der KG zunächst als Sonderbetriebsvermögen bilanziert worden sei, sei irrtümlich erfolgt. Zwischenzeitlich seien dem Beklagten aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28. März 2005 während der Betriebsprüfung geänderte Gesamthandbilanzen der KG für den Prüfungszeitraum übermittelt worden. In diesen ist das gesamte Anlagevermögen des bisherigen Einzelunternehmens nunmehr als Gesamthandvermögen der KG ausgewiesen. Aufgrund des eindeutigen Beschlusses der Gesellschafter der KG vom 28. März 2005 seien die ursprünglichen Bilanzen falsch gewesen und hätten der Berichtigung bedurft. Eine Entnahme der Verseilmaschine sowie des weiteren Sachanlagevermögens des früheren Einzelunternehmens und Überführung in das Privatvermögen des Klägers habe zu keiner Zeit stattgefunden und sei auch niemals gewollt gewesen. Es habe sich um eine unentgeltliche Geschäftsveräußerung im Ganzen gehandelt, die nicht steuerbar sei.

Riecht wohl doch nach StB-Fehler, denn ein Laie wird wohl kaum auf die Idee einer Sonderbilanz kommen. Umgekehrt würde ich es ja glauben (in Gesamthand bilanziert, SBV wäre besser), aber ausversehen ins SBV?
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11.09.2014, 00:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2014 00:17 von phönix.)
Beitrag: #6
RE: Warum gestaltet StB das so?
(10.09.2014 22:53)showbee schrieb:  Riecht wohl doch nach StB-Fehler, denn ein Laie wird wohl kaum auf die Idee einer Sonderbilanz kommen. Umgekehrt würde ich es ja glauben (in Gesamthand bilanziert, SBV wäre besser), aber ausversehen ins SBV?

ja richtig, nach dem Tatbestand in der Vorinstanz hatte ich nicht gesucht. Von Sonderbilanzen haben schon viele Buchhalter und so mancher STB nicht gehört.

Auch Steuerberater sind nur Menschen und machen nun mal Fehler. Ich will da gar nicht richten. Bisher ist es mir gelungen bei **erkannten** schwierigen fachlichen Fragen, mir fachliche Hilfe mit ins Boot zu holen oder den Fall nicht weiter zu bearbeiten. Trotzdem kann ich natürlich auch nicht ausschließen, dass mir etwas vergleichbares passiert.

Und seien wir doch alle ehrlich: Wir sind doch alle irgendwie Fachidioten, jeder in seinem Bereich, mit dem er täglich konfrontiert wird. Kommt dann etwas dazu, was außerhalb des Üblichen läuft, sind Fehler mehr wahrscheinlich.

Die Haftpflichtversicherung des Beraters wird sich wenig freuen, aber um eine Zahlung kaum herumkommen.

schönen Tag noch

phönix
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11.09.2014, 07:42
Beitrag: #7
Warum gestaltet StB das so?
Naja, sicher ist nix. Es kann ja auch ein Halblaie als Stpfl aktiv gewesen sein und erst im Prozess hat ein StB/RA vorgetragen, dass alles anders geplant war. Alles also Spekulation.
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11.09.2014, 09:45
Beitrag: #8
RE: Warum gestaltet StB das so?
(11.09.2014 07:42)showbee schrieb:  Es kann ja auch ein Halblaie als Stpfl aktiv gewesen sein und erst im Prozess hat ein StB/RA vorgetragen, dass alles anders geplant war.
Wenn ich so in andere Foren reinschaue oder auch mal überfliege, was für Fragen z.B. bei frag-einen-steuerprofi gestellt werden, dann wundere ich mich immer wieder, wie viele Leute ihre Bilanzen mehr schlecht als recht zusammenschustern nach dem Motto: ich hab da was gehört, so mach ich das auch, spart den Steuerberater.
Genauso überrascht bin ich allerdings, dass es ettliche Leute gibt, die offensichtlich nicht vom Fach sind, sich aber eingearbeitet und Kenntnisse angeeignet haben, die manchem Fachangestellten gut zu Gesichte stehen würden.

Ganz aktuell habe ich heute ein Schreiben vom FA bekommen zu einer in 2012 gegründeten GbR, die ich im Frühjahr übernommen habe.
Der vorherige Steuerberater hat beim ehemaligen Einzelunternehmer (bis 31.05.) wie auch bei der nachfolgenden GbR (ab 01.06.) jeweils EÜR´s erstellt und eingereicht. Das FA fordert nun eine Schlußbilanz für den Einzelunternehmer.
Der Berater hat auch mal ganz lustig die Lohnsteueranmeldungen der GbR "wie bisher" unter der Steuernummer der Einzelfirma eingereicht.
Da ist großen Aufräumen angesagt.
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