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Für jedes Objekt eine eigene Anlage V
08.03.2014, 09:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 09:49 von ecro.)
Beitrag: #1
Für jedes Objekt eine eigene Anlage V
Guten Morgen.

Ich habe einen Mandanten, der zusammen mit seiner GmbH oder anderen Leuten ungefähr 30 GbRs gegründet hat, alle V+V.

Das Finanzamt hat es jetzt endlich geschafft, den GbRs Steuernummern zuzuteilen und Bescheide ab 2007 bis aktuell 2011 zu erlassen. Macht 5 Jahre mal 30 GbRs gleich 150 F-Bescheide.

Die GbRs haben im Durchschnitt 5 Grundstücke im Vermögen.

Abgegeben wurden (von meinem Vorgänger, der auch gegenüber dem Mandanten abgerechnet hat) jeweils eine Anlage V mit einer Zahl drin und dem Vermerk "siehe anliegende Überschussermittlung".

Das Finanzamt schreibt nun: "Reichen Sie für jedes Objekt eine eigene Anlage V ein."

Wer mitgezählt hat, kommt hier auf 750 Anlagen V allein für die Vergangenheit. Natürlich innerhalb vier Wochen.

Nun war mein Vorgänger nicht schlau genug, die einzelnen Objekte jeweils einzeln zu erfassen und daher würde es zumindest bis 2010 nur bei erneuter Verbuchung möglich sein, dies zu erfüllen. Das ist aber nicht mein Problem, hier würde ich einfach die Gesamtzahl durch die Anzahl der Objekte teilen und jut is.

Mein Problem ist, dass ich weder Lust noch Zeit habe, 750 alte Anlagen V zu erstellen, abgesehen davon, dass ja nun zwei weitere Jahre vergangen sind. Die 2012er Erklärungen werden derzeit ausgeliefert. Natürlich bislang auch ohne separate Anlagen V.

Fragen:

Wie ist die Anlage V in die "amtlichen Formulare" einzuordnen? Kann das Finanzamt überhaupt eine solche Forderung durchsetzen oder kann ich mich dem entziehen? Die Einkünfte sind doch zutreffend erklärt worden.

Was ist gegebenenfalls ein "einzelnes Objekt"?

®
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08.03.2014, 10:08
Beitrag: #2
RE: Für jedes Objekt eine eigene Anlage V
Hm, bei Einzelpersonen müssen wir auch drauf bestehen, dass für jedes Objekt eine eigene Anlage V abgegeben wird, dort wurde das Risikomanagement (RMS) eingeführt. Der Computer prüft die Anlagen V, nicht mehr der Mensch. Der arbeitet nur noch die Hinweise ab, die der Computer auswirft.

Bei Personengesellschaften greift RMS noch nicht, deswegen verstehe ich nicht, wieso die dort auch eigene Anlagen V anfordern....

Tja, grundsätzlich muss man ja Steuererklärungen auf amtlichen Vordrucken ausfüllen, wobei diese Vordrucke eben auch korrekt auszufüllen sind.

Das setzen auch wir durch.....

Ein eigenes Objekt ist auch eine philosophische Betrachtung Rolleyes
Grundsätzlich für jede vermietete Wohnung, befinden sich mehrere Wohnung en in einem Objekt, kann man dafür auch eine "zusammengefasste" Anlage V abgeben, das ist so die Praxis.

Ich würde einfach mal nachfragen, ob die das wirklich für die Vergangenheit meinen, das kann ich mir nicht vorstellen....
Oder eben nur für die Zukunft, was aber momentan bei PersGes noch keinen Sinn macht....
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08.03.2014, 10:34
Beitrag: #3
RE: Für jedes Objekt eine eigene Anlage V
Also für die Zukunft greife ich die Daten mit einer Kostenrechnung ab. Andere Kollegen öffnen für jedes Objekt eine eigene Mandantennummer, aber das kann ich nicht, da verliere ich den Durchblick.

Das betreffende Finanzamt schickt auch gern unpassende Textbausteine mit ("Wenn Sie noch Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte erklären wollen...."). Ich denke, ich werde das Ansinnen zunächst geflissentlich tatenlos zur Kenntnis nehmen.

Das Nachfragen werde ich tunlichst unterlassen :-)

Was ist denn "ein Objekt"? Ein anderer Mandant hat gleich eine ganze Häuserzeile, die er vermietet, wobei es sich dabei um ein Neubauhaus mit mehreren Eingängen handelt.

®
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08.03.2014, 16:26
Beitrag: #4
RE: Für jedes Objekt eine eigene Anlage V
Bei einem umfangreichen Immobilienbestand im Bereich V+V sind jeweils eigene Anlagen V wenig praktikabel, zumal es dazu ja vermutlich sowieso in irgendeiner Form eine EDV-Buchführung gibt, sonst ließe sich das ja gar nicht vernünftig verwalten. Demzufolge braucht das FA, wenn es will, doch eigentlich nur die Buchführung prüfen. Eigentlich sollte man sich da mit dem FA auf eine praktikable Lösung verständigen können.
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08.03.2014, 17:10
Beitrag: #5
RE: Für jedes Objekt eine eigene Anlage V
Ja, das "Eigentliche" sehe ich ja ebenso.

Mir geht es aber doch noch um die rechtliche Einordnung der Anlage V als amtliches Formular der Steuererklärung und der Objekt-Definition. Nur für den Fall, dass ich mit einer praktikablen Lösung beim Finanzamt nicht durchdringe.

®
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09.03.2014, 13:20
Beitrag: #6
RE: Für jedes Objekt eine eigene Anlage V
Hallo,

meine Definition kommt aus der Anlage V selbst, weil dort nach dem Einheitswert-Aktenzeichen gefragt wird.

*Duck und wech ...*

Gruss
Uwe
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09.03.2014, 21:53
Beitrag: #7
Für jedes Objekt eine eigene Anlage V
Da auch die Überschusserzielungsabsicht für jedes Objekt einzeln bewertet werden muss, geht das Formular grds von 1 Objekt = 1 Anlage V aus. Auf der anderen Seite würde ich es auf kooperativen Weg versuchen und ggf die Objekte buchen, dann bekommt man im SKR problemlos 10-20 Objekte trennbar dargestellt, wenn man paar Konten umschlüsselt. Ggf kann man dann aus dem Kontennachweis mittels Excel auch schnell Einzel-EÜR basteln...
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10.03.2014, 10:34
Beitrag: #8
RE: Für jedes Objekt eine eigene Anlage V
(09.03.2014 21:53)showbee schrieb:  dann bekommt man im SKR problemlos 10-20 Objekte trennbar dargestellt, wenn man paar Konten umschlüsselt. Ggf kann man dann aus dem Kontennachweis mittels Excel auch schnell Einzel-EÃœR basteln...

Das ist überhaupt kein Problem. Erstens kann ich die Konten beisielsweise auf 7 Stellen erweitern und auf diese Weise nahezu 1.000 Objekte verbuchen (in der GmbH, die etwas mehr als 100 Objekte hat, mache ich das bereits so). Zweitens kann ich die Abrechnungen der einzelnen Objekte mittel Kostenrechnung direkt abgreifen.

Aber ich kann sie nicht in die Anlage V einsteuern und muss die Daten deshalb abschreiben.

Und der Vorgänger (der bis 2010 diesen Job hatte) war nicht auf die Idee gekommen, die Daten entsprechend aufzuteilen.

®
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