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USt Sicherheitseinbehalte
27.02.2014, 20:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2014 20:36 von Jive.)
Beitrag: #8
RE: USt Sicherheitseinbehalte
(27.02.2014 20:05)showbee schrieb:  aber auch der Sicherheitseinbehalt wird wie Skonto gewährt und muss einbehalten werden; man kann auch voll bezahlen.

Und damit sprichst du das nächste Problem an ....

Wenn nicht auszuschließen ist, dass doch innerhalb der 2 Jahre bezahlt wird ..... na dann gibts auch keinen Grund die BMG zu mindern ....

also doch wieder Sollversteuerung für sicherheitseinbehalte??

Viel Spass bei der nächsten BP....

Wenn aber vertraglich vereinbart ist ( und nur dann wird man damit beim FA durchkommen) , dass erst nach Ablauf von +2 Jahren zu zahlen ist .. dann sind wir wieder bei der Problematik meines vorherigen Posts.

1.) Muss ich voll Abrechnen, 17er korrektur und bei Zahlung des Sicherheitseinbehaltes nochmal korrektur?

oder

2.) Oder Bereits "Richtig" abrechnen und nur einmalige Korrektur bei Zahlung.

Wenn dann rauskommt dass 2) richtig ist, aber 1) gemacht wurde haben wir nen § 14c Abs. 1 UstG !

MAchen wir aber 2) und 1) ist richtig, haben wir kein Problem ...

Kunde hat evtl nur später Vorsteuerabzug in richtiger Höhe nach Korrektur .. und außerdem haben wir weniger Arbeit, da nur eine Korrektur nötig ist...



lg, jive


Edit sagt: ich muss es nochmal anders schreiben , damit klar wird was ich meine glaub ich ..

§ 17 EstG erfasst fälle, in denen man zunächst von einer richtigen BMG ausgeht und sich dann später daran etwas ändert.
§ 14c Abs. 1 UStG erfasst fälle (leider in diesem Punkt auch nicht eindeutig formuliert...), in denen man von einem gesonderter Ausweis eines höheren als des geschuldeten Steuerbetrages ausgeht.

Wenn zum Zeitpunkt der Rechnungstellung aufgrund eines Klaren Vertrages aber klar ist, dass 5% sicherheitseinbehalt erst in 5 jahren zu zahlen sind, und dieses als uneinbringlich betrachtet wird, dann weiss ich zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bereits, dass ich nur nur die Ust auf 95% des Entgeltes schulde

Wenn ich aber trotzdem mit 100% rechne habe ich wider besseren wissens zuviel Ust ausgewiesen, und damit u.U einen Fall des § 14c Abs. 1 UstG

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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