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USt Sicherheitseinbehalte
27.02.2014, 17:58
Beitrag: #4
USt Sicherheitseinbehalte
Ich sehe hier auch nicht § 14c. Meiner Meinung nach ist der wie folgt zu lesen (Einfügung von mir in Fett):

Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag.

Das wird ja auch deutlich durch Satz 2, der die entsprechende Anwendung von § 17 anordnet. Wenn auf 17 also 14c anwendbar wäre, bedürfte es für die Fälle der Anwendung von 14c keines Verweises auf 17.
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