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USt Sicherheitseinbehalte
27.02.2014, 15:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2014 15:57 von Jive.)
Beitrag: #2
RE: USt Sicherheitseinbehalte
Nein ich setzte das noch nicht um, und überleg auch noch wie ich das buchhalterisch in mein DATEV Programm reinquetsche...
allem einschein wird sich das nur durch manuelles umbuchen und unter aufhebung der automatik bewerkstelligen lassen.

Dazu hab ich noch ein Problem mit § 14c UstG !!!

Wie es theoretisch geht weiss ich .. nur die praktische umsetzung bereitet mir noch kopfzerberechen ...

Aber schaut selbst ob ich krank im Kopf bin ...:

Das Problem ist nämlich , das der ganze Mist ist ja nicht nur für den Leistenden sondern auch für den vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger zu beachten ist!!!

Die Rechtsgrundlage sind folgende:

§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 UstG:

"Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Ebenfalls ist der Vorsteuerabzug bei dem Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt wurde, zu berichtigen."

i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UstG:

"Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn

1. das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen;"

Wenn der Sicherheitseinbehalt also vorerst uneinbringlich ist ... ist zu berichtigen ...
...sowohl beim Leistungsempfänger und auch beim Leistenden .....

Also muss insbesondere die Rechnung des Leistenden BErichtigt werden, da sonst bei diesem ein § 14c Fall aufgeht.

BMG ist nur das was nicht sicherheitseinbehalt ist. Also Steuer auch nur auf BMG.

Richtig kann also nur folgendes Sein.

Der Leistende Schreibt zukünftig 2 Rechnungen.

Eine über den Unstreitigen Betrag mit USt.

und eine über den zukünftigen "Bruttosicherheitseinbehalt" aber ohne Ust!

Nach ablauf der Sicherheitssperre ist dann die 2te Rechnung zu korrigieren ...



Lustig was??? Mach zum Glück auch gar keine Arbeit ...

Das Urteil war ja vielleicht noch als Gewinn gefeiert und als Gut für die Steuerpflichtigen betrachtet.. die Mehrarbeit dahinter hat wohl keiner gesehen ...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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USt Sicherheitseinbehalte - Clematis - 27.02.2014, 12:19
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