BMG für Grundsteuer
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07.01.2014, 10:27
Beitrag: #1
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BMG für Grundsteuer
Guten morgen, ein Investor beabsichtigt ein Grundstück für 10 Jahre zu mieten um darauf Studentenwohnungen zu errichten. Die Wohnungen müssen laut Mietvertrag nach 10 Jahren wieder abgerissen werden.
Jetzt die erste Frage: Ist es richtig, das keine Grunderwerbsteuer anfällt? Wie sieht es mit der BMG für die Grundsteuer aus? Vielen Dank im Vorraus |
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07.01.2014, 11:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2014 11:11 von taxpert.)
Beitrag: #2
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RE: BMG für Grundsteuer
Da der Investor das GrSt nur mietet/pachtet und das Gebäude selber errichtet, fällt keine GrESt an.
Die Bewertung und damit die GrSt richtet sich nach §94 BewG (Gebäude auf fremden Grund und Boden). taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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07.01.2014, 11:12
Beitrag: #3
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RE: BMG für Grundsteuer
Vielen Dank für die schnelle Antwort
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