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Nennwertreduktion Aktien
22.11.2013, 16:23
Beitrag: #1
Nennwertreduktion Aktien
Ich habe da noch was aus 2006 liegen:

Nennwertreduktion von Aktien der Syngenta AG Schweiz.
Statt Auszahlung einer Dividende wurde eine Kapitalherabsetzung und Nennwertrückzahlung vorgenommen.

In der Schweiz ist das steuerfrei.
Für Deutschland finde ich nichts eindeutiges.

Weiß jemand zufällig was?
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22.11.2013, 19:43
Beitrag: #2
Nennwertreduktion Aktien
M.E. nicht steuerbar aus Umkehrschluss von § 20 Abs 1 Nr 2 EStG.
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22.11.2013, 20:52
Beitrag: #3
RE: Nennwertreduktion Aktien
Vielleicht liege ich da ja zu simpel, aber bereits aus denklogischen Gründen sehe ich hier keine Steuerbarkeit. Der Gesellschafter bekommt doch nur einen Teil seines Kapitals zurück und keinen Ertrag.

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22.11.2013, 21:21
Beitrag: #4
Nennwertreduktion Aktien
(22.11.2013 20:52)ecro schrieb:  Vielleicht liege ich da ja zu simpel, aber bereits aus denklogischen Gründen sehe ich hier keine Steuerbarkeit. Der Gesellschafter bekommt doch nur einen Teil seines Kapitals zurück und keinen Ertrag.



Ja, aber explizit ist es ja nur für Rückzahlungen aus dem § 27er Konto geregelt. Zu beachten ist, dass die Rückzahlung von echtem Stammkapital nicht regelungswürdig ist; also muss es klar sein ...
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22.11.2013, 21:30
Beitrag: #5
RE: Nennwertreduktion Aktien
Verstehe ich auf der dogmatischen Ebene. Auf der logischen nicht.

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22.11.2013, 23:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2013 23:23 von showbee.)
Beitrag: #6
Nennwertreduktion Aktien
§ 20 EStG schrieb:(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
1. (...)
2. Bezüge, die nach der Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung im Sinne der Nummer 1 anfallen und die nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen; Nummer 1 Satz 3 gilt entsprechend.

Haben wir nicht, weil keine Auflösung.

§ 20 EStG schrieb:Gleiches gilt für Bezüge, die auf Grund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft oder Personenvereinigung im Sinne der Nummer 1 anfallen und die als Gewinnausschüttung im Sinne des § 28 Absatz 2 Satz 2 und 4 des Körperschaftsteuergesetzes gelten;

Satz 2: Gleiches gilt = sind Einkünfte, wenn nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen

Aber ich verstehe jetzt dein Problem: Satz 2 heißt ja verkürzt:

Gleiches gilt für (xxx) oder (yyy) und (zzz);

Ich habe vorhin das "und (zzz)" auch auf den ersten Teil (xxx) bezogen. Aber wenn ich das jetzt so lese, gilt die Und-Verknüpfung wohl nur für (yyy) und (zzz).

Die Variante (xxx) ist unabhängig vom Rest.

So, dann haben wir also keine Bezüge, wenn:

1. Kapitalherabsetzung
2. in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen
3. unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft


So, und nun? Die Schweizer AG fällt nicht drunter, weil 3.


So, wozu hat man Kommentare?

Blümich, § 20 Rn 179 schrieb:Keine Einnahmen aus KapVerm liegen vor, wenn Nennkapital einer ausl. KapGes. bei Kapitalherabsetzung zurückgezahlt wird. Der Anwendungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ist auf unbeschr. stpfl. Körperschaften und Personenvereinigungen beschränkt (zur Kritik s. Rz. 137 zu Einlagenrückgewähr). Bei Kapitalrückzahlungen durch eine beschr. stpfl. KapGes kann anstelle einer stfreien Rückzahlung eine vGA in Betracht kommen.

Blümich, § 20 Rn 137 schrieb:I. R. d. SEStEG v. 7. 12. 06 (BGBl I 06, 2782) sind Körperschaften im EU-Ausland in die Regelung einbezogen worden; auch diese können nach § 27 Abs. 8 KStG ein stl. Einlagekonto führen (s. § 27 KStG Rz. 74). Ausschüttungen dieser Körperschaften können als Einlagerückgewähr zu behandeln sein. Ausschüttungen anderer ausl. Körperschaften gehören unabhängig davon, ob Alteinlagen oder nach dem 31. 12. 76 vorgenommene Einlagen zurückgezahlt werden, – unverändert – zu den stpfl. KapEinkünften (vgl. BMF v. 4. 6. 03, BStBl I 03, 366; Werra/Teiche DB 06, 1455; H/H/R § 20 Rz. 102 allerdings zwh. wegen Diskriminierung von Drittstaaten; a. A. BFH I R 58/99 v. 27. 4. 00, BStBl II 01, 168; für deren Weitergeltung vgl. Rödder/Schumacher DStR 06, 1481; krit. zur fehlenden Steuerneutralität: Sievert/Sedemund/Seufer DB 11, 1606; Spilker/Peschke DStR 11, 385).
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23.11.2013, 12:12
Beitrag: #7
RE: Nennwertreduktion Aktien
Danke.

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23.11.2013, 14:11
Beitrag: #8
RE: Nennwertreduktion Aktien
Hmmm, somit also steuerpflichtig, wenn ich´s richtig gelesen und verstanden habe.

Das bedeutet aber doch auch, dass ein Anteilseigner einer ausländischen KapG im schlechtesten Fall sowohl die Dividenden als auch die Rückzahlung seines Kapitals versteuern muss. Rolleyes
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23.11.2013, 15:37
Beitrag: #9
Nennwertreduktion Aktien
Naja, das BMF sagt nur was zum Einlagekonto. Das gibt's bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht, also gelten Ausschüttungen früherer Einlagen als Dividenden. Zum Nennkapital finde ich keine definitive Aussage.
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24.11.2013, 10:04
Beitrag: #10
RE: Nennwertreduktion Aktien
Ich würde noch gerne § 17 (4) EStG ins Spiel bringen.

Voraussetzung:

Beteiligung > 1%
Beteiligung im PV
und Kapitalherabsetzung und Auszahlung sind höher als die AK.

Ist zwar bei Aktien unwahrscheinlich. Wollte es aber trotzdem erwähnen.

Die AK der Aktien mindern sich aber trotzdem.

§ 17 EStG ist ja anzuwenden, wenn der Anteilseigner unbeschränkt stpfl ist.

Gruß Buchi
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