Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
07.11.2013, 00:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2013 00:11 von Uwe.)
Beitrag: #35
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Hallo,

aus meiner Sicht liegt ein nicht steuerbarer Umsatz vor. Dies ist m.E. unstrittig. Es geht um die Frage, ob die Vorsteuer gezogen werden darf.
Ich hatte gestern eine Umsatzsteuer-Sonderprüferin in meinem Büro, die mit der Frage konfrontiert wie aus der Pistole schoss, dass die Vorsteuer abgezogen werden dürfe, da im Gesetz eine abschließende Auflistung genannt wird, wann die Vorsteuer nicht gezogen werden darf. Und die nicht-steuerbaren Umsätze sind dort nicht aufgeführt.

Aber im Schreiben des BMF wird die Formulierung aus der Mehrwertsteuerrichtlinie übernommen, d.h. es kommt von "Oben" und ich habe ein Urteil eines Finanzgerichts gelesen, dass genau darauf Bezug genommen hat. Der Grundsatz lautet: es darf Vorsteuer gezogen werden, wenn damit steuerpflichtige Umsätze generiert werden. Es darf keine Vorsteuer gezogen werden, wenn daraus steuerfreie oder nicht-steuerbare Umsätze entstehen. Und dann kommen die Ausnahmen, z.B. echte (öffentliche) Zuschüsse ... wobei hier nun wiederum die deutsche Gerichtsbarkeit zunehmend die Steuerbarkeit feststellt, da Gegenleistungen erbracht werden, was aber nun politisch unerwünscht ist. Schließlich sollen bei Zuschüssen aus dem EU-Haushalt nicht der Fiskus in Form von Umsatzsteuer profitieren ... aber das ist eine andere Geschichte ...

So, das wollte ich jetzt mal loswerden ... Wink

Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - Uwe - 07.11.2013 00:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation