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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
25.10.2013, 15:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.10.2013 15:48 von Jive.)
Beitrag: #29
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Da kann ich taxpert nur beipflichten.

Und bei den Arbeitsgerichten ist ja noch lange nicht das Ende der Fahnenstange....

Was ist denn mit Steuererklärungen??? mal abgesehen von vielleicht der Umsatzsteuererklärung ( die aber eigentlich auch nicht), haben Kst-Erklärungen, GewSt-Erklärungen oder auch Kapitalertragsteueranmeldungen beispielsweise nix mit umsatzsteuerlichen Umsätzen zu tun. ... nur mit Steuern....und die sind aber ( Achtung Wortspiel.. :-) ) nicht steuerbar ^^

Auch hier kein Vorsteuerabzug mehr ???

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - Jive - 25.10.2013 15:46

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