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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
14.10.2013, 08:13
Beitrag: #24
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(11.10.2013 09:35)Dragon schrieb:  Ja es gibt einige FG´s, welche interessante Verfahren auf ihren Internetseiten angeben. Die Cottbuser sind da offensichtlich nicht so hinterher.

Wie die Verwaltung davon erfährt ? Wahrscheinlich über den Amtsticker oder vllt. ist Juris da Up-to-date.

Selbst wenn alle FG's die Sachen auf den Internetseiten veröffentlichen würden, würde es die Verwaltung nicht mitbekommen. Der normale Bearbeiter verfolgt nicht einmal die BFH Rechtssprechung, außer sie kommt auf der Fahrt ins Amt im Radio. Während der Zeit im Amt ist anderes zu tun.

Aber... für solche Sachen gibt es obere und oberste Behörden. Die bekommen das mit und erstellen praktische Übersichten für die Bearbeiter.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - Meandor - 14.10.2013 08:13

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