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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
09.10.2013, 15:42
Beitrag: #7
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Die Anwälte stellen ihre Rechnungen doch an denjenigen, der den Auftrag ausgelöst hat, und das ist nun mal die Musikergruppe. Dort besteht Vorsteuerabzugsmöglichkeit. Die Musiker machen nunmehr Schadenersatz bei den illegalen Downloadern geltend. Als Schaden aus den Eingangsrechnungen der Rechtsanwälte verbleibt der Nettobetrag, und den müssten theoretisch die Verursacher des Schadens bezahlen.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - phönix - 09.10.2013 15:42

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