35a bei getrennter Veranl.
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08.08.2013, 10:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.2013 10:42 von Opa.)
Beitrag: #1
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35a bei getrennter Veranl.
Was mir jetzt schon öfter aufgefallen ist, scheint mir ein Programmierfehler der FA-Software zu sein.
Jedes mal wenn ich eine getrennte Veranlagung durchführe, wird der Abzugsbetrag nach 35a in voller Höhe bei jedem Ehepartner berücksichtigt. Bei bspw. 200,- Aufwendungen sind ja je hälftig die 40,- zu berücksichtigen, also je 20,-. Im Bescheid steht aber immer: "Ermäßigung für Handwerkerleistungen 80,- davon bei Ihrem Ehegatten berücksichtigt 40,- Summe und davon abzugsfähig 40,-" Vorige Woche erhielt ich wieder 2 Bescheide, wo beim EM wieder die 40,- berücksichtigt wurden und bei der EF nur (die eigentlich korrekten) 20,-. Heute bekam ich einen neuen Bescheid (Bescheiddatum eine Woche später) der EF, wo die 20,- auf 40,- korrigiert wurden. Wie kann so etwas passieren, zumal es ja bis zu 1.200,- sein können? |
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08.08.2013, 12:04
Beitrag: #2
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AW: 35a bei getrennter Veranl.
Es ist eine Frage der Erfassung.... Wenn bei jedem 100 Prozent erfasst werden, funktioniert es nicht.
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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08.08.2013, 12:51
Beitrag: #3
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RE: AW: 35a bei getrennter Veranl.
(08.08.2013 12:04)Stadtkatze schrieb: Es ist eine Frage der Erfassung.... Wenn bei jedem 100 Prozent erfasst werden, funktioniert es nicht. Wäre auch mein Gedanke gewesen. Aber einer kann die ja nur bezahlt haben. ® |
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08.08.2013, 12:57
Beitrag: #4
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RE: 35a bei getrennter Veranl.
Es ist aber kein Einzelfall, und da ich die Erklärungen authentifiziert übermittle, "erfasst" ja eigentlich keiner mehr die Daten manuell.
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08.08.2013, 14:50
Beitrag: #5
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RE: AW: 35a bei getrennter Veranl.
(08.08.2013 12:04)Stadtkatze schrieb: Es ist eine Frage der Erfassung.... Wenn bei jedem 100 Prozent erfasst werden, funktioniert es nicht.§ 26a Abs. 2 S. 4 EStG sagt (verkürzt): Die zu gewährende Steuerermäßigung steht den Ehegatten jeweils zur Hälfte zu Das bedeutet für mich, dass die Bemessungsgrundlage bei jedem zu 100 % zu erfassen ist ... und Opa wohl ein neues Steuersparmodell für getrennt lebende gefunden hat ![]() |
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08.08.2013, 15:21
Beitrag: #6
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RE: 35a bei getrennter Veranl.
Genau. Bei hohen Aufwendungen mach ich jetzt immer getrennte Veranlagungen. Wirkt sich vielleicht besser als der Splittingtarif aus.
![]() ![]() ![]() |
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15.08.2013, 14:39
Beitrag: #7
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RE: 35a bei getrennter Veranl.
Ein anderer Fall, ein anderes FA, das gleiche Ergebnis.
Scheint wirklich ein neues Steuersparmodell zu sein. ![]() |
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15.08.2013, 16:15
Beitrag: #8
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RE: 35a bei getrennter Veranl.
Fällt das dann auch bald weg?
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15.08.2013, 16:55
Beitrag: #9
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RE: 35a bei getrennter Veranl.
Nur wenn hier einer petzt.
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15.08.2013, 19:06
Beitrag: #10
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AW: 35a bei getrennter Veranl.
Das ist kein Steuerspsrmodell
Solche Steuerbescheide gibt es bei mir nicht. Da wird die Steuerermäßigung in zutreffender Höhe berücksichtigt. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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