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Zeitsoldat bei ISAF in Afganistan: Problem Auslandsverwendungszuschlag
03.07.2013, 08:24
Beitrag: #1
Zeitsoldat bei ISAF in Afganistan: Problem Auslandsverwendungszuschlag
Bzgl. des Auslandsverwendungszuschlags, der Berufssoldaten bei Auslandseinsätzen gezahlt wird, habe ich folgendes gefunden:

http://www.lohi-fuldatal.de/images/phoca...eder28.pdf

Um den %-Anteil des AVZ am Gesamtgehalt für die Zeit im Ausland berechnen und die Werbungskosten entsprechend kürzen zu können, benötige ich die Angabe des Anteils des steuerpfl. Auslandsgehalts. Die Bundeswehr gibt das aber nicht gesondert an. Kann ich mir das anhand der Lohnscheine selbst ausrechnen (z.B. auf anteilig 30 Tage/ Monat aufteilen oder 12 teln) ?
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03.07.2013, 09:38
Beitrag: #2
RE: Zeitsoldat bei ISAF in Afganistan: Problem Auslandsverwendungszuschlag
Ha! Wer wildert da im fremden Revier? Big Grin
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03.07.2013, 10:23
Beitrag: #3
RE: Zeitsoldat bei ISAF in Afganistan: Problem Auslandsverwendungszuschlag
Zitat:Wildern

Diese (fast einzige) halbwegs aussagekräftige Quelle habe ich über Google gefunden. Merkwürdigerweise schweigt sich Haufe & Co. über dieses Thema aus.

Ich wundere mich auch ein bischen über die Lohnabteilung der Bundeswehr. Es erfolgte nicht einmal ein Kurz-Hinweis zur steuerlichen Behandlung des AVZ, geschweige denn ein Nachweis der Berechnungsgrundlagen (Auslandslohn) für die Werbungskosten-Trennung. Kommt das so selten vor ?
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03.07.2013, 14:43
Beitrag: #4
RE: Zeitsoldat bei ISAF in Afganistan: Problem Auslandsverwendungszuschlag
Zitat:schweigt sich Haufe & Co.

Komisch, kennt Haufe nicht die einschlägigen Verwaltungsanweisungen? Deine halbwegs aussagekräftige Quelle bedient sich doch auch nur an den Anlagen zur den entsprechenden Verwaltungsanweisungen. Versuchs einfach mal hiermit:

LfSt Bayern 17.6.2008, S 2128.2.1 - 2/2 St 33
Soldaten, Polizeibeamte, Auslandseinsätze, Bezüge, Werbungskosten

Sollte dein Haufe das nicht finden, würde ich mir an deiner Stelle Gedanken über die Qualität machen Big Grin

Zitat:Ich wundere mich auch ein bischen über die Lohnabteilung der Bundeswehr. Es erfolgte nicht einmal ein Kurz-Hinweis zur steuerlichen Behandlung des AVZ, geschweige denn ein Nachweis der Berechnungsgrundlagen (Auslandslohn) für die Werbungskosten-Trennung. Kommt das so selten vor ?

Nein, sowas kommt relativ häufig vor. Und in meinen Fällen gabs ausnahmslos von der entsprechenden Besoldungsstelle Aufschlüsselungen. Erfahrungsgemäß sind es eher die Soldaten selbst, die Informationen zurück halten.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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03.07.2013, 15:29
Beitrag: #5
RE: Zeitsoldat bei ISAF in Afganistan: Problem Auslandsverwendungszuschlag
@kiharu

Zitat:Sollte dein Haufe das nicht finden

Habe wohl den falschen Suchbegriff eingegeben. Haufe hat es tatsächlich doch gefunden.

Zitat:gabs ausnahmslos von der entsprechenden Besoldungsstelle Aufschlüsselungen

Der Mandant saß heute direkt vor mir und hat versucht, bei der Abrechnungsstelle in Straußberg anzurufen. 1. Mitarbeiterin unzuständig, 2. Mitarbeiterin ebenfalls unzuständig, 3. Mitarbeiterin unzuständig aber Verweis an Mitarbeiterin 4. Diese letzte aber im Urlaub. Angeblich kann die Ersatzkraft den Datenbestand nicht einsehen. Und nun ?
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03.07.2013, 16:16
Beitrag: #6
RE: Zeitsoldat bei ISAF in Afganistan: Problem Auslandsverwendungszuschlag
Schon mal die monatlichen Abrechnungen eingesehen? Könnte aufschlussreich sein.

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04.07.2013, 08:43
Beitrag: #7
RE: Zeitsoldat bei ISAF in Afganistan: Problem Auslandsverwendungszuschlag
Zitat:Schon mal die monatlichen Abrechnungen eingesehen?

Die liegen vor. Das Problem ist nur, dass der Zeitraum um Ausland mitten in einem Monat beginnt und auch mitten in einem anderen Monat endet.
Ich würde am liebsten einfach durch 30 und mal die anteiligen Tage rechnen.
Oder verlangt das FA einen genauen Nachweis von der Bundeswehr ?
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04.07.2013, 09:38
Beitrag: #8
RE: Zeitsoldat bei ISAF in Afganistan: Problem Auslandsverwendungszuschlag
Zitat:Ich würde am liebsten einfach durch 30 und mal die anteiligen Tage rechnen.

Dann mach das doch. Du machst ja aus einer Mücke einen Elefanten Big Grin

Die steuerliche Auswirkung im Bereich der WK dürfte marginal sein. Und wenn die BW keine Einzelaufstellung rausrückt, dann leg die Monatsabrechnungen mit deinen Berechnungen vor. Das reicht.

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