Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen
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24.06.2013, 21:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2013 21:48 von Jim.)
Beitrag: #9
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RE: Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen
(24.06.2013 13:51)showbee schrieb: Das wäre nicht Wahnsinn, sondern ein richtiger Weg in korrekte und nachprüfbare Steuerunterlagen. Ich weiß, dass die Finanzverwaltung das nicht akzeptiert und deshalb auch gar nicht gern hört oder liest: Aber ich stelle das grundsätzliche Erfordernis der lückenlosen Nachprüfbarkeit in Frage. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine Betriebsprüfung immer noch ein staatlicher Eingriff in die Freiheitsrechte des Bürgers (allgemein: das Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 GG; spezieller: die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG) ist und der Staat sich dabei ein größtmögliches Maß an Zurückhaltung aufzuerlegen hat. Wenn es nach der Finanzverwaltung ginge (jedenfalls drängt sich dieser Eindruck auf, wenn man deren aktuelle Bestrebungen in Richtung Kassenführung und Einzeldatenzugriff betrachtet), sieht es aber eher nach dem Gegenteil aus. (24.06.2013 13:26)showbee schrieb: Ein Kassenbuch nicht führen zu müssen hat nichts damit zu tun, dass man nicht seine Einnahmen per Kasse aufzeichnen muss; vgl. § 22 UStG. @showbee, nach § 22 UStG hat der Unternehmer Aufzeichnungen zu führen. Davon, dass dies per Kasse zu erfolgen hätte, steht dort nichts. Und die Aufzeichnungen, die dort verlangt werden, findet der Betriebsprüfer auf dem Sachkonto, das für Umsätze, USt. usw. auch bei "4/3-Rechnern" jeweils üblicherweise geführt wird. |
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