Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen
|
24.06.2013, 13:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2013 13:05 von blind****.)
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen
Zitat:der nicht Buchführungspflichtigen. Auch von denen wird - unter Fristsetzung und Androhung von Zwangsgeldern - in Fällen, wo eine technische Aufrüstung der Kasse sofort machbar wäre, verlangt, diese auch sofort umzusetzen. Zunächst mal gibt es doch selbst lt. BFH bei EÜR keine Pflicht zur Anschaffung einer Kasse. Haufe zu diesem Thema: Zitat:Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung besteht für den Unternehmer die Verpflichtung, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.[1] Allerdings gibt es für die Bilanzierung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterschiedliche Reglungen, wie die Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen sind. Die Aussage des BFH ist eindeutig: Wer seinen Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Übernimmt die Finanzverwaltung eigentlich auch die Kosten für Aufrüstung der elektronischen Kassen ? Mir scheint, dass man zur Zeit an einem umfangreichen "Konjunkturpaket" für die Kassenhersteller bastelt. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste