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Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen
24.06.2013, 13:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2013 13:05 von blind****.)
Beitrag: #4
RE: Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen
Zitat:der nicht Buchführungspflichtigen. Auch von denen wird - unter Fristsetzung und Androhung von Zwangsgeldern - in Fällen, wo eine technische Aufrüstung der Kasse sofort machbar wäre, verlangt, diese auch sofort umzusetzen.

Zunächst mal gibt es doch selbst lt. BFH bei EÜR keine Pflicht zur Anschaffung einer Kasse. Haufe zu diesem Thema:

Zitat:Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung besteht für den Unternehmer die Verpflichtung, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.[1] Allerdings gibt es für die Bilanzierung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterschiedliche Reglungen, wie die Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen sind. Die Aussage des BFH ist eindeutig: Wer seinen Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.

Begründung des BFH: Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden im Gegensatz zur Bilanzierung keine Bestandskonten ausgewiesen, also auch kein Kassenkonto. Das bedeutet, dass Betriebseinnahmen, die in bar vereinnahmt werden, sofort ins Privatvermögen übergehen, also vom Unternehmer privat entnommen werden. Im Gegensatz dazu muss bei einer Bilanzierung eine Barkasse geführt werden, die den Kassenbestand nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweist.

Dass Einnahmen-Überschuss-Rechner kein Kassenbuch führen müssen, bedeutet jedoch nicht, dass sie darauf verzichten können, ihre Umsätze (also auch ihre Barumsätze) vollständig aufzeichnen. Die Aufzeichnungspflicht gilt immer, also auch für Barumsätze. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer seine Umsätze ausschließlich oder überwiegend in bar abwickelt, oder die Bareinnahmen geringfügig sind.


Konsequenz: Wenn jemand kein Kassenbuch führen muss, dann sollte er es auch nicht tun. Es reicht dann aus, wenn alle Bareinnahmen vollständig aufgezeichnet werden!

Übernimmt die Finanzverwaltung eigentlich auch die Kosten für Aufrüstung der elektronischen Kassen ?Sad
Mir scheint, dass man zur Zeit an einem umfangreichen "Konjunkturpaket" für die Kassenhersteller bastelt.
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RE: Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen - blind**** - 24.06.2013 13:04

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