Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen
22.06.2013, 08:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2013 08:21 von Jim.)
Beitrag: #1
Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen
Ich möchte gern ein Thema diskutieren, das aktuell an praktischer Bedeutung zu gewinnen scheint. In unserem Bundesland (Niedersachsen) gehen die Finanzbehörden im Rahmen sog. "Begrüßungsnachschauen" (= mein Vorschlag für das Unwort des Jahres) bei Neugründungen zunehmend dazu über, bei Gewerbetreibenden, die ein Ladengeschäft mit Kasse unterhalten, diese Kasse in Augenschein zu nehmen. Dabei steht dann natürlich die Speicherfähigkeit der verwendeten Kasse im Mittelpunkt des Interesses und im Weiteren die Frage, ob eine Verpflichtung des Stpfl. besteht,

a) die technische Möglichkeit zur Speicherung und Aufbewahrung der Einzelumsätze in der Kasse zu schaffen und
b) dem Finanzamt den Zugriff auf solche Einzelumsatzdaten zu verschaffen.


Meines Erachtens muss dabei grundsätzlich zwischen buchführungspflichtigen und nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden unterschieden werden.
Selbst für Buchführungspflichtige hat ja das Hessische FG in seinem Urteil vom 24.04.2013, das sich wie ein Lauffeuer verbreitet hat, das Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf die Einzelumsatzdaten verneint.

Mich interessiert aber viel stärker die Situation der nicht Buchführungspflichtigen. Auch von denen wird - unter Fristsetzung und Androhung von Zwangsgeldern - in Fällen, wo eine technische Aufrüstung der Kasse sofort machbar wäre, verlangt, diese auch sofort umzusetzen. Die im BMF-Schreiben eingeräumte Übergangsfrist bis 2016 soll in diesen Fällen nicht einschlägig sein.

Ich stehe bislang auf dem Standpunkt, dass der nach § 147 Abs. 6 AO zu gewährende Zugriff sich nur auf Daten und Aufzeichnungen erstreckt, zu denen eine Aufzeichnungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO existiert. Eine solche würde ich bei jemandem, der aber nicht buchführungs-, also auch nicht kassenführungspflichtig ist, verneinen.
Ich sehe sie auch nicht nach § 63 UStDV gegeben an, denn der verlangt lediglich Aufzeichnungen, die es ermöglichen, einen "Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuern zu erhalten und die Grundlagen für die Steuerberechnung festzustellen". Solche Aufzeichnungen werden ja geführt - aber nicht als Einzelumsatzaufzeichnungen in der Kasse, sondern als Aufzeichnungen der Tagesumsätze auf dem jeweiligen Sachkonto zum Zweck der Erstellung der USt-Voranmeldung bzw. der EÜR. Für Zwecke des § 63 UStDV sind diese m. E. auch völlig ausreichend.

Wie sehen das andere Steuerrechtler?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Zugriff der Bp auf Datensätze mit Einzelaufzeichnungen in Kassen - Jim - 22.06.2013 08:21

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation