VgA ?
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04.06.2013, 19:57
Beitrag: #2
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RE: VgA ?
Hilf mal auf die Sprünge: Gegen wen richtet sich die Bestechungsanzeige?
Kann ja nur gegen den Bestechenden gerichtet sein, oder? Ist Bestechen strafbar oder Bestochenwerden? Und wie wird die vgA begründet? Ist der Russe etwa eine nahestehende Person? ® |
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Nachrichten in diesem Thema |
RE: VgA ? - ecro - 04.06.2013 19:57
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