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VgA ?
04.06.2013, 18:04
Beitrag: #1
VgA ?
Ich habe ein BP die eine VgA feststellen will. Eine Einmann GmbH hat einen Käufer für ein Produkt welches von nur zwei Firmen weltweit produziert wird. Ein Unternehmen sitz in China, eines in Russland. Der Preis in China ist günstiger aber die Transportkosten exorbitant. Der Geschäftsführer der Russen hält die Hand auf und liefert nur wenn die GmbH ihm 10$ die Tonne cash bezahlt.

Der Prüfer macht eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen Bestechung und behandelt die gebuchte Provision als VgA bei dem Ges.

Unabhänig davon, dass ich m.E. keine VgA haben kann, sondern nur n.a. BA nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG stellt sich für mich die Frage, wie kommt er auf eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung?

Dass Geschäft brachte immer noch einen Gewinn von rund 50 Tsd. EUR. Hätte er bei den Chinesen gekauft wären nur 9 Tsd. hängen geblieben.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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VgA ? - tolledeu - 04.06.2013 18:04
RE: VgA ? - ecro - 04.06.2013, 19:57
VgA ? - showbee - 05.06.2013, 08:38
VgA ? - showbee - 05.06.2013, 08:40
RE: VgA ? - tolledeu - 05.06.2013, 15:07

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