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Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
04.04.2013, 14:05
Beitrag: #1
Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Es gab mal (beim DStV ?) ein Musterschreiben, womit man gefährdete Mandanten auf drohende Überschuldung/ Insolvenzprüfungspflicht hinweisen konnte. Leider finde ich das nicht mehr. Kann eventuell jemand helfen ?

Mich würde auch mal interessieren, ob ein solche Hinweisschreiben generell ausreicht, um aus der Haftung zu kommen. Oder muss man danach zusätzlich überprüfen, ob der Mandant entsprechende Schritte einleitet und dann bei Nichtbeachten ggf. das Mandat niederlegen ?
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04.04.2013, 19:11
Beitrag: #2
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Hallo,

kann dir nur NWB empfehlen! Da ist ein sehr gutes Musterschreiben enthalten. Aber beim DStV hab ich keine Ahnung...

Grüße
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04.04.2013, 19:50
Beitrag: #3
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Ich glaube, ich weiss welches "Musterschreiben" gemeint ist. Ich hatte bei den letzten Kammermitteilungen ein Merkblatt zu dem Thema. Ich schaue morgen mal nach, ob ich das noch habe.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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05.04.2013, 07:13
Beitrag: #4
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
@Taxman

Zitat:Ich glaube, ich weiss welches "Musterschreiben" gemeint ist.

Es handelte sich meines Erachtens um ein Muster, bei dem man die Werte für Jahresfehlbetrag, Verlustvortrag, Stammkapital usw. gleich eintragen und so die bilanzielle Überschuldung berechnen konnte.
Mit dabei war auch ein ausführlicher Hinweistext mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Nur leider scheint das der DStV oder auch andere StB-Verbände nicht mehr online zur Verfügung zu stellen.

Wäre schön, wenn Du das finden könntest.
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05.04.2013, 08:51
Beitrag: #5
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Guten Morgen,

mir ist das Merkblatt gerade in die Hände gefallen. Ein Musterschreiben ist jedoch nicht dabei. Tut mir Leid. Etwas anderes habe ich auch nicht hier.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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05.04.2013, 11:09
Beitrag: #6
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
@taxman

Zitat:Etwas anderes habe ich auch nicht hier.

Wie handhabst Du das z.B. bei GmbH´s in der Krise ?
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05.04.2013, 12:29
Beitrag: #7
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Wir nehmen in die Bescheinigung über die Erstellung des Jahresabschlusses auf, dass möglicherweise Insolvenzantragsgründe vorliegen und wir den/die Geschäftsführer (schriftlich) auf seine/ihre insolvenzrechtlichen Verpflichtungen hingewiesen haben.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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07.04.2013, 18:57
Beitrag: #8
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
@taxman

Wiederholt Ihr die Hinweise bei Nichtbeachten ? Legt Ihr dann u.U. auch die Mandate nieder ?
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09.04.2013, 21:25
Beitrag: #9
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Soweit ist es bei uns zum Glück noch nicht gekommen.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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10.04.2013, 11:34
Beitrag: #10
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Warum sollte ich das Mandat bei Überschuldung niederlegen??

Auch bei Überschuldung sind doch steuererklärungen abzugeben....

Wenn ich den Mandanten darauf hingewiesen habe ( und das wiederhole ich notfalls mit jedem Abschluss) gehe ich regelmäßig zur vorkasse über.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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