Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
30.03.2013, 19:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2013 20:01 von meyer.)
Beitrag: #27
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
(30.03.2013 15:06)blindworm schrieb:  Er war sein ganzes Leben bis 2010 nur AN. Ab 01/12 allerdings ohne Anspruch auf ALG (da ausgelaufen) und daher diese kurze Zeit freiwillig versichert. Somit müsste eigentlich die 9/10-Prüfung greifen-> Rentner in der KVdR oder ???
Dass der die Voraussetzungen für die KVdR grundsätzlich erfüllt, steht außer Frage.

Ist das der Fall, gibt es m. E. nur zwei Möglichkeiten, warum die KVdR nicht zum Tragen kommt: Der Rentner ist im Sinn der Sozialversicherung hauptberuflich selbständig tätig und unterliegt daher nicht der KV-Pflicht (§ 5 Abs. 5 SGB V) oder eine andere Pflichtversicherung geht der KVdR vor. Letzteres ist offenkundig nicht der Fall. Ersteres kann ich mir bei ausschließlichem Betrieb einer PV-Anlage ohne Angestellte auch nicht vorstellen, da das sicherlich weder einen großen Zeitaufwand erfordert noch eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben dürfte. Eine Einstufung als freiwillig Versicherter würde ich für fehlerhaft halten.

Ich kann aus den bisherigen Beiträgen im Übrigen auch nicht herauslesen, dass die Krankenkasse den Rentner nicht als in der KVdR pflichtversichert sondern als freiwillig Versicherten behandelt. Es deutet vielmehr alles auf eine Pflichtversicherung als Rentner hin. Erkennbar sollte das auch daran sein, dass die KV-Beiträge auf die Rente bei Rentenauszahlung gleich einbehalten werden.

Was mir betreffend pflichtversicherter Rentner auch erst durch diesen Thread bekannt geworden ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html

Bei pflichtversichtern Rentner zählt demnach anders als bei Arbeitnehmern auch das Arbeitseinkommen zu den KV-pflichtigen Einnahmen. Das Arbeitseinkommen ist nach § 154 SGB IV der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zu verstehen.

Insofern ist die KV-Beitragspflicht des Gewinns auch bei einem pflichtversicherten Rentner erst einmal klar. Wie hier im Thread schon angemerkt besteht da anscheinend nur weithin ein Vollzugsdefizit und der Rentner hat das Pech gehabt, dass die Krankenkasse schon Kenntnis von den Einkünften hat. Die Zahlungen muss der Rentner zusätzlich zum Abzug von der Rente selbst vornehmen, da ja kein automatischer Einbehalt erfolgt.

Die Grundlage für die Betragsgrenze habe ich noch nicht gefunden (aber auch nicht intensiv gesucht), vermutlich ist das eine Art Nichtaufgriffsgrenze.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ? - meyer - 30.03.2013 19:39

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation