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Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
28.03.2013, 13:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2013 13:51 von blind****.)
Beitrag: #23
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Zitat:Von meinen Rentnern zahlt kein einziger Pflichtversicherter aus anderen Einkommen KV-Beiträge.

Warum steht das dann aber im Gesetz ?

Gilt das auch für pflichtversicherte Rentner, die offiziell ein Gewerbe angemeldet haben (z.B. Photovoltaik bis 2011 oder > 30 kw) ? Da erhält die KV doch automatisch eine Rückmeldung. Die können eigentlich nicht durchs Raster fallen.




Gerade gefunden:

http://www.deutsche-rentenversicherung.d.../R0815.pdf

Zitat:12.2 Als pflichtversicherter RentnerBei pflichtversicherten Rentnern werden die Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, einer gesetzlichen Rente aus dem Ausland, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeitberechnet. Das gilt auch, wenn eine Krankenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften(z. B. wegen einer Beschäftigung) besteht.

Das beachten die Kassen derzeit anscheinend aber nur, wenn es durch Gewerbeanmeldung automatisch bekannt wird oder ?

Zitat:12.3 Als freiwillig versicherter RentnerBei freiwillig versicherten Rentnern hat die Krankenkasse für die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind neben der Rente der gesetzlichen
Rentenversicherung grundsätzlich auch eine gesetzliche Rente aus dem Ausland, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie alle weiteren Einkünfte (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) beitragspflichtig.

Als jährlicher Fragebogen + Nachweispflicht mit ESt-Bescheid.
Warum aber der Unterschied zum Rentner in der KVdR ???

Sehe ich das nun richtig:

Mein Mandant ist zunächst fälschlicherweise in die freiwillige Versicherung gerutscht, obwohl zu 90% vorher AN ? Deshalb Fragebogen und KV-Pflicht.
Eigentlich ist er pflichtversicherter Rentner, der aber ein Gewerbe angemeldet hat. Somit auch da Nachweispflicht + KV ?

Und die Variante Übertragung auf Ehefrau taugt auch nichts, da die spätestens ab 2018 (Rentenbeginn) ebenfalls auf Arbeitseinkommen zahlen muss ???
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RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ? - blind**** - 28.03.2013 13:28

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