Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
|
28.03.2013, 10:27
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Zitat:Das Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung ist beitragspflichtig, wenn es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungsbezug gezahlt wird. Auch beim Arbeitseinkommen gilt die Grenze von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße sowie der einheitliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen Als Bezugsgröße: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe Danach aber im Osten 2275,- / 20 = 113,75 EUR. Da hat die Barmer schon mal etwas falsches mitgeteilt. Es sind nicht 130,- EUR. Was bitte ist aber unter Arbeitseinkommen zu verstehen ? Und gibt es keine Unterschiede zwischen Rentner, die früher AN waren und Rentner, die früher UN waren ? Manchmal wird doch auf den Rentenbescheiden ein Zuschuss zur KV gewährt und der Rentner muss dann den vollen KV-Satz an die Kasse zahlen. Andere Bescheide ziehen 50% KV+PV gleich ab. Da gibt es doch auch Unterschiede. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste