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Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
28.03.2013, 08:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2013 08:43 von blind****.)
Beitrag: #1
Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Folgender Fall:

Mandant war bis 2010 AN. Ab 2005 betreibt er auf einer Scheune eine Photovoltaikanlage (AK ca. 65 TEUR, Gewinn lt. EÜR durchschn. 2 TEUR/ Jahr inkl. Zinsen, ab 2014 ohne Zinsen ca. 3 TEUR). In dieser aktiven Zeit als AN musste er keine KV+PV auf den Photovoltaik-Gewinn zahlen, seine Kasse hat auch nicht nachgefragt.

In 12/2010 geht sein AG in Insolvenz und der Mandant wird entlassen. Er erhält noch 1 Jahr Arbeitslosengeld bis Ende 2011. Auch in dieser Zeit interessiert sich keine Kasse für den Gewinn aus der Anlage.

Von 01/2012 bis 11/2012 ist der Mandant ohne Einkommen (Arbl.geld-Anspruch erschöpft), er muss aber seine KV+PV als freiwilliges Mitglied nun selbst zahlen. Photovoltaik wird wieder nicht mit berücksichtigt.

Ab 12/2012 ist er Rentner. Plötzlich kommt ein Fragebogen zum Einkommen. Er soll Rente und auch Gewinn aus Photovoltaik eintragen. Die Kasse (Barmer) verbeitragt nun auch den Gewinn. Begründung:
Es gäbe angeblich eine Freigrenze von 130,- EUR/ Monat, da er aber drüber liegt, müsse er zahlen.

Meine Fragen dazu:

1) Müssen Rentner, die im Berufsleben zu 100% AN waren, auf Nebeneinkünfte KV+PV zahlen ? Falls ja, auf alle Nebeneinkünfte, d.h. auch auf V+V, KapV, selbst. Tätigkeit ? Auf welcher Rechtsgrundlage ?

2) Wie ergibt sich der von der Barmer genannte Freibetrag i.H.v. 130,- EUR/ Monat ?

3) Die Ehefrau des Mandanten ist Hausfrau ohne Bezüge (erst ab 2018 Rentnerin) + familienversichert beim Mann. Es gibt doch sicher einen Freibetrag, bis zu dessen Höhe man Einkünfte erzielen kann, ohne das man aus der Familienversicherung raus fällt. Wie hoch ist der ?
Der Mann möchte die Anlage zum Buchwert auf die Frau übertragen.
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Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ? - blind**** - 28.03.2013 08:41

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