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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
24.03.2013, 15:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2013 15:35 von blind****.)
Beitrag: #25
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Ich habe noch keine Zwangsgeldandrohung gesehen, der nicht mindestens zwei Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung vorausgingen.
Und wer das mißachtet, den nennst Du einen unbescholtenen Steuerbürger?

Mit gesprächsbereiten FÄ läuft das so: Es kommt die Aufforderung, man merkt aber aufgrund der Masse der Rückstände, dass man es nicht schafft und man ruft beim FA an und vereinbart neue gestaffelte Abgabetermine. Diese hält man dann auch ein und die Welt ist in Ordnung.
Anders aber beim FA KW: Dort nimmt man meist keine Rücksicht mehr und versucht, selbst StB schon am Telefon abzubügeln. Und dann greift man als einziges FA weit und breit zum ganzen scharfen Schwert.

Aber wahrscheinlich liegt es wirklich daran, dass dort vor kurzem eine Vorsteherin installiert wurde, die sich profilieren muss.

Nochmal: Ich halte Zwangsgelder durchaus für angebracht. Aber das nur in berechtigten Fällen. Selbst dem dem letzten Sachbearbeiter im FA muss doch die Lage in der Praxis inzwischen bekannt sein. Und da schafft kaum ein StB pünklich zu sein.
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung - blind**** - 24.03.2013 15:33

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