steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
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12.03.2013, 15:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 15:46 von Jive.)
Beitrag: #35
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Stimmt ..... der UStAE ist in diesem Punkt nicht mehr zu gebrauchen...
das blöde ist .. wie ermittel ich die selbstkosten für den selbst verbrauchten Strom? es gibt keinen Zähler, der diese Strommenge erfasst, weil der Stromversorger keinen mehr benötigt. Den interessiert nur noch, wieviel Strom tatsächlich eingespeist wurde. Die insgesamt produzierte Strommenge und die selbstverbrauchte Strommenge wird eigentlich nirgens festgehalten. Lediglich den Wechselrichtern lassen sich einige Daten entnehmen.. allerdings werden diese Geräte wohl kaum geeicht sein, und der Mandant muesste dann zum 31.12 jeweils ablesen, damit ich einen Aufteilungsmaßstab habe... Der verweis auf die Selbstkosten des § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG ist m.E: auch kokolores... in die Selbstkosten komme ich doch nur, wenn kein Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand ermittelt werden kann. Der EK für einen Gleichartigen Gegenstand ist aber eigentlich bekannt.. nämlich der Strompreis vom Versorger. .. die frage ist nur ..welcher Tarif ?? Somit komme ich eigentlich nie zu den selbstkosten, und diese dürften im Regelfall günstiger sein, als die vergleichbaren Strompreise.... ich bin jetzt ernsthaft am überlegen, ob ich meinem Mandanten empfehle, die KU-Regelung in Anspruch zu nehmen .... lg, Jive Edit: Außerdem tut sich noch ein ganz anderes Problem auf .. wenn evtl weniger als 10% strom einspeise.. dann darf ich meine PV-Anlage gar nicht meinem Unternehmen zuordnen..... Da kann es dann richtig weg tun .. Stichwort Streichung Vorsteuerabzug und 14c UStG ... "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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