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Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
29.08.2013, 13:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 13:59 von blind****.)
Beitrag: #18
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@tosch

Liege ich grundsätzlich richtig mit meiner Auffassung ?


Zitat:Und was soll da drunter fallen?

Zitat FG Münster vom 21.11.2012:

Zitat:...Der Senat hat aus den Jahresabschlüssen der Klägerin überschlägig diejenigen Aufwandspositionen herangezogen, die vermutlich den Vermittlungsleistungen zumindest teilweise zuordenbar sind (Löhne und Gehälter, Sofortabschreibung GWG, Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten, verschiedene betriebliche Kosten). Werden diese für die drei Streitjahre in Relation zu den Umsatzerlösen gesetzt, ergibt sich ein Bruchteil von ungefähr 2/3 (66,6 %). Auf der Grundlage der vorstehenden Schilderung des Geschäftsführers der Klägerin kann angenommen werden, dass an den jeweiligen Bilanzstichtagen ca. 75 % der insgesamt für Vermittlungsleistungen angefallenen Aufwendungen auf erfolgreich vermittelte Verträge entfiel. Dies ergibt sich durch Ausscheidung der ca. 80 % vergeblichen Ansprachen im vom Geschäftsführer der Klägerin geschilderten ersten Schritt (100 % ./. (1/3 × 80 %) = rd. 75 %). Zusammengenommen sind den jeweiligen Provisionsbeträgen somit Aufwendungen in Höhe von bis zu ca. 50 % (66,6 % × 75 %) derselben möglicherweise zuordenbar. Da aber ein Teil der für den o.g. Prozentsatz von 66,6 % herangezogenen Aufwendungen der Klägerin für die allgemeine Verwaltung u.a. angefallen sein dürfte, erscheint es dem Senat sachgerecht, mittels eines weiteren Abschlags einen zu aktivierenden Anteil der jeweils stornobehafteten Beträge von 1/3 zugrunde legen. Wendet man diesen Bruchteil auf die in den Streitjahren jeweils stornobehafteten Beträge an, ergeben sich die o.g. als „unfertige Leistungen” zu aktivierenden Beträge...

Super formuliert vom FG oder ?Big Grin

Ich freue mich schon auf das Gesicht des Mandanten, wenn er dies selbst berechnen soll.
Wie man über ca. 600 Verträge im Jahr bei Anwendung der obigen Grundsätze der FG`s den Überblick behalten soll, ist mir auch schleierhaft.
Auf die Mitarbeiter des Mandanten kommt viel Arbeit zu.
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern - blind**** - 29.08.2013 13:55

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