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Bescheidkontrolle
29.05.2007, 20:32
Beitrag: #6
RE: Bescheidkontrolle
Bei uns gibt es das alles natürlich auch. Elektronische Steuererklärungen und elektronische Bescheide - man kann sie schön abgleichen.

Blöderweise sind elektronische Bescheide tatsächlich keine "Bescheide", das haben wir in einer Bürobesprechung gründlich herausgearbeitet[1][2]. Also müssen wir (vorerst) noch auf die papiernen Bescheide warten.

Und bei einer Aktion ist mir was aufgefallen: Umsatzsteuerbescheid eines Luftfahrtunternehmens. Kommt elektronisch, ich prüfe... aha: Anwendung des § 26(3) UStG vergessen.

Einspruch --> raus.

Einen Tag später war der Papierbescheid da. Alles richtig.

Da stand ich aber da mit offenem Haar!

Clemaits schrieb:Code:
Arbeitsanweisung Bescheidkontrolle

.....
Wenn alle Fragen mit JA beantwortet  Bescheid stimmt!


Habt ihr keine Mustereinsprüche? Rentenbeiträge, Rentenbezüge, Vorwegabzug usw?





[1] Zum Thema Bürobesprechung an anderer Stelle.
[2] 87a(4) AO.

®
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Bescheidkontrolle - Clematis - 29.05.2007, 13:54
RE: Bescheidkontrolle - Vorwitzig - 29.05.2007, 16:11
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