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nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
14.01.2013, 01:56
Beitrag: #25
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
(13.01.2013 17:47)blindworm schrieb:  Angenommen, der Zugewinn des Ehemanns wäre 200 TEUR (ausschl. aus der GbR) und der Zugewinn der Frau 0,- EUR, dann stünden der Ehefrau doch 1/2 = 100 TEUR zu.
Das ist zwar richtig, Du ziehst aber einen falschen Schluss daraus.
Wenn der EF diese T€ 100 zustehen würden, warum sollte sie dann den GbR -Anteil übertragen? Dieser ist doch auch Teil der Zugewinnsberechnung.

(13.01.2013 17:47)blindworm schrieb:  Die Frau gibt einen Wert 250 TEUR weg und erhält nur 100 TEUR, folglich 40% entgeltlich und 60% Schenkung. Sehe ich das richtig ?
Nein! s.o. Der GbR-Anteil ist in Haus + T€ 30 enthalten.

(13.01.2013 17:47)blindworm schrieb:  Die Warscheinlichkeit ist in diesem Fall doch recht groß, dass der Exmann die Frau "über den Tisch gezogen" hat oder ? Bei der Wertekonstellation (LV 2,3 Mio. DM, Mieter usw.) ist es doch eher unwarscheinlich, dass der Zugewinnanspruch nur 100 TEUR betragen soll.
Wenn "normal" finanziert wurde, ist die LV im Privatvermögen des EM. Und damit müsste sie im Zugewinnausgleich erfaßt sein. Wenn nicht der Anwalt gepennt hat. Oder EF ihn nicht informiert hat.

(13.01.2013 17:47)blindworm schrieb:  Ich verstehe auch nicht, warum das Gericht den Wert der 2,3 Mio DM im Vergleich explizit erwähnt, trotzdem aber die Frau nicht vor der Zustimmung warnt.
Warum sollte der Richter warnen, wenn die EF durch einen Anwalt vertreten ist? Das ist nicht sein Job. Judex non kalkulat. Wahrscheinlich hat er auf die 2,3 Mio. hingewiesen, um im Falle einer Klage der EF haftungsmäßig aus dem Schneider zu sein.

(13.01.2013 17:47)blindworm schrieb:  Was mich auch wundert, dass die GmbH des Ehemanns im Vergleich nicht erwähnt wird. Ist die denn völlig wertlos (sie macht Gewinne ca. 10 bis 20 TEUR/ Jahr) ?
Und auch hier gilt wieder: die Anwälte berechnen den Zugewinn und arbeiten den Vergleich hinsichtlich des Zugewinnausgleichs aus.

(13.01.2013 17:47)blindworm schrieb:  Wie groß ist die Warscheinlichkeit, dass gerichtliche oder anwaltliche Aufzeichnungen mit Wertberechnungen existieren ?
Du glaubst doch nicht wirklich, dass der Anwalt der EF (in freudiger Erwartung eines Haftpflichtfalles) nur geraten hat, wie viel ihr ungefähr zustehen könnte, oder? Wink
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RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ? - tosch - 14.01.2013 01:56

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