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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
29.12.2012, 13:20
Beitrag: #1
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Vielleicht hat hier irgendjemand einen Tip für mich. Ich suche eine Anweisung aus der hervorgeht was die Finanzämter an Eintragungen in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung im Rahmen der ESt-Veranlagung prüfen müssen. Mir ist die Prüfung der Abfindung bekannt, aber gibt es dazu irgend was. Ich glaube ich muss im neuen Jahr mal unsere Bibliothek genauer "befragen".
frankts

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29.12.2012, 15:33
Beitrag: #2
AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Wie meinst du das genau?

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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29.12.2012, 17:54
Beitrag: #3
RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Es gibt Werte die übernimmt die Veranlagung ungeprüft, andere Einträge müssen durch Unterlagen des Stpfl. Verifiziert werden. Ich weiß da spontan nur die Abfindung. Was ist mit Eintragungen bei steuerfrei nach DBA?
frankts

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30.12.2012, 15:07
Beitrag: #4
RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Ok. Also er werden grundsätzlich alle Sachverhalte geprüft, die steuerliche Auswirkung haben. Abfindungen, weil es für die ermäßigte Besteuerung ja bestimmte Voraussetzungen gibt - müssen geprüft werden.
Steuerfrei nach DBA natürlich auch. Ich muss prüfen, wer das Besteuerungsrecht hat, wurden im anderen Land Steuern gezahlt.....
Reisekostenerstattungen des AG, wenn entsprechende WK nicht gegenüberstehen. Evtl. ist ja der Bruttolohn zu erhöhen.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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30.12.2012, 15:56
Beitrag: #5
RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
(30.12.2012 15:07)Stadtkatze schrieb:  Ok. Also er werden grundsätzlich alle Sachverhalte geprüft, die steuerliche Auswirkung haben. Abfindungen, weil es für die ermäßigte Besteuerung ja bestimmte Voraussetzungen gibt - müssen geprüft werden.
Steuerfrei nach DBA natürlich auch. Ich muss prüfen, wer das Besteuerungsrecht hat, wurden im anderen Land Steuern gezahlt.....
Reisekostenerstattungen des AG, wenn entsprechende WK nicht gegenüberstehen. Evtl. ist ja der Bruttolohn zu erhöhen.

Gibt's dazu irgendwo Fundstellen? Ich zweifle es ja nicht an, aber was man schwarz auf weiß besitzt usw.
Ich habe da einen stfr. Nach DBA Eintrag, für den sich das FA näher interessiert. Dem Mandanten habe ich auferlegt Unterlagen beim AG zu besorgen, da das ganze ein wenig merkwürdig ist. Eingetragen ist eine pauschale Umzugsnebenkostenvergütung, die der dt. AG nach Rückkehr vom Auslandseinsatz bei der Chin. Tochter-(?) bzw. Schwester(?)-firma bezahlt. Der Chinaeinsatz fiel nicht unter den Erlaß zu Auslandsabordnungen. In China wurden die üblichen monatlichen Steuererklärungen gemacht, die Umzugspauschale stand aber nie drin. Ich kann das FA eigentlich schon verstehen.... Aber eine große dt. Firma so was falsch?
Na schauen wir mal, was die bringen!
frankts

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30.12.2012, 16:47
Beitrag: #6
RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Nein, Fundstellen, die dich wirklich weiterbringen gibt es nicht.

Zunächst müssen ja steuerliche Sachverhalte nicht nur beider Erstellung der Erklärungen, sondern auch bei der Bearbeitung gewürdigt werden.
Subsumieren! Das kennst du ja.
Ja, und sobald sich ein Sachverhalt steuerlich (ich meine jetzt nicht 3,50) auswirkt, wird geprüft.

Zu vielen Dingen gibt es interne Verwaltungsanweisungen. Abfindungen (ich weiß jetzt nicht genau, ob die noch dabei sind) sind danach in jedem Fall zu prüfen. Je nach Höhe, sind das die Auswirkungen ja auch erheblich.
Bei Abfindungen hatte ich schon beide Varianten: Der AG hat zutreffend ermäßigt besteuert aber auch unzutreffend den normalen Steuersatz angewandt.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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30.12.2012, 18:46
Beitrag: #7
RE: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Ich bin jetzt in Erwartung, was die Firma aus dem Hut zaubert. Ich kenne jedenfalls keine Pauschale für stfr. Umzugskosten in Höhe von 7500 € ein Ehepaar, vor allem wenn es der AG zahlt zu dem der AN nach Freistellung wieder zurückkehrt und warum sollte im bisherigen Staat das steuerlich interessant sein (DBA -Anwendung?)
Auf jeden Fall einen guten Rutsch und weiterhin fruchtbare Diskussionen hier und hoffe nach hausinternem Monsterjahr wieder mehr Zeit für Beiträge zu haben.
Frankts

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