Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden
16.11.2012, 17:34
Beitrag: #11
RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden
(16.11.2012 13:56)phönix schrieb:  Die Erstattung beruht ausschließlich auf Lohnsteuervorauszahlung der EF.

Dann steht der Ehefrau die gesamte Erstattung zu, weil eben derjenige erstattungsberechtigt ist, auf auf dessen Rechnung die Vorauszahlungen erfolgten. Die Lohnsteuer behält der Arbeitgeber allein für seinen Arbeitnehmer ein, insoweit hat er auch Anspruch auf Erstattung eines aus der Einkommensteuerveranlagung resultierenden Guthabens.
Da hier allein die Ehefrau Einkommensteuer vorausgezahlt hat, hat sie Anspruch auf die gesamte Erstattung.
Ein Abrechnungsbescheid ist nicht erforderlich. Die Erstattungsberechtigung ergibt sich ja aus dem Gesetz.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.11.2012, 18:18
Beitrag: #12
RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden
Dann ist die Sache ja relativ einfach. Einfach mitteilen, dass Gläubigerin der Erstattung ausschließlich die Ehefrau ist, weil die Erstattung ausschließlich auf deren Lohnsteuerabzug beruht und dass kein Einverständnis mit der Verrechnung mit Rückständen des Ehemannes besteht.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation